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Gesetzlich Versicherte bauen auf zusätzlichen Schutz
Um das Vertrauen der Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht es nicht zum Besten. 90 Prozent der Deutschen machen sich Sorgen über deren aktuelle und zukünftige Entwicklung. Allgemein werden sinkende Leistungen und gleichzeitig wachsende Finanzierungslücken für die GKV erwartet.  (Weiterlesen)
Unterstützung für die ganze Familie: der Deutsche Kinderhospizverein e.V.
Kinderhospizarbeit beinhaltet die Begleitung der Betroffenen auf ihrem extrem anstrengenden Lebensweg. Wir möchten Ihnen in unserem Newsletter ein ehrenamtliches Hilfsangebot vorstellen, das eine Würdigung verdient und auf Spenden angewiesen ist: den Deutschen Kinderhospizverein e.V. mit Sitz in Olpe.  (Weiterlesen)
Dämpfer für den Partykönig
Frühmorgendliches Bassgewummer, Schlagerfreuden um Mitternacht oder nachtschwärmerischer Opernsound in Festspiellautstärke stehen ganz oben auf der Hitliste des bundesdeutschen Nachbarschaftsärgers.  (Weiterlesen)
Rein in die Motorradkluft
Willkommen in der Motorradsaison! Wir wünschen allerbeste Straßenverhältnisse und traumhafte Touren. Und legen Ihnen genau jetzt unsere Motorradversicherung ans Herz. Mit folgenden Pluspunkten:  (Weiterlesen)
Smartphone Apps für Autofahrer: Kostenlos und hilfreich
Neue App von AXA hilft schnell bei Unfällen und meldet erstmals auch Schäden direkt der Versicherung (Weiterlesen)
Segways und Co. – Straße, Fahrradstreifen oder Fußweg?
Es passiert besonders oft im Frühjahr: Auf dem Weg zur Arbeit oder beim Einkaufsbummel in der Fußgängerzone kann man gerade noch haarscharf einem vorbeirasenden Skater ausweichen oder wird durch einen mit Elektromotor angetriebenen einachsigen Roller, genannt Segway überholt. Sicher, wenn der Winter vorbei ist und die Sonne endlich wieder lacht, machen diese Gefährte besonders viel Spaß. Aber wann und wo sind die Dinger überhaupt erlaubt? ARAG Experten kennen die Regeln. (Weiterlesen)
Gutschein – Schenken, (fast) ohne Risiko
Gutscheine zu verschenken ist zwar nicht originell, aber praktisch. Gutscheine zu bekommen kann hingegen etwas komplizierter sein. Sie sollten lieber noch einen Blick auf das Kleingedruckte werfen, bevor Sie den Gutschein für unbestimmte Zeit zur Seite legen. So schützen Sie sich vor unangenehmen Überraschungen. Was bei Gutscheinen zu beachten ist, wissen ARAG Experten: (Weiterlesen)
Kleine Sünden…
Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort, behauptet zumindest der Volksmund. Die Rechtssprechung ist da in der Regel nicht so schnell, dafür in den meisten Fällen eindeutig. Trotzdem herrscht oft Unklarheit darüber, welche Alltagssünden vom Gesetzgeber gedeckt werden und bei welchen der Arm des Gesetzes unerbittlich bleibt. Zum Glück wissen die ARAG Experten bescheid und beantworten häufig gestellte Fragen: (Weiterlesen)
Schnarcher muss man hinnehmen
Mit einem schnarchenden Nachbarn muss man leben. Sucht ein Ehepaar eine ruhige Wohnung und zieht in eine Wohnung ein, wobei in der Wohnung unter ihnen ein „Schnarcher“ lebt, liegt laut ARAG keine arglistige Täuschung des Vermieters vor (AG Bonn, Az.: 6 C 598/08). (Weiterlesen)
Wäschewaschen auch mit Brunnenwasser
Die Trinkwasserverordnung verbietet nicht, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. In Übereinstimmung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht gewährleistet die Verordnung nur, dass jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung stehe. Sie reglementiert laut ARAG Experten jedoch nicht das Verbraucherverhalten und verbietet nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen (BVerwG, Az.: 8 C 16.08). (Weiterlesen)
Keine Vollstreckung österreichischer Geldbußen
Nennt ein deutscher Fahrzeughalter nicht den Namen der Person, der er sein Kfz überlassen hat und die in Österreich mehrfach falsch geparkt hat, kann ein österreichisches Straferkenntnis gegen den Halter nicht in Deutschland vollstreckt werden. Ein Straferkenntnis ist laut ARAG mit einem Bußgeldbescheid nach deutschem Recht vergleichbar (FG Hamburg, Az.: 1 V 289/09).
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Abfindungsversteuerung – Besser mit Steuerberater
Der deutsche Arbeitsmarkt ist trotz der Wirtschaftskrise erstaunlich stabil geblieben. Ein großer Anteil an diesem erfreulichen Umstand wird der Verlängerung der Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate zugeschrieben. Es bleibt zu befürchten, dass nach dem Auslaufen des Kurzarbeitergeldes viele Betriebe dazu übergehen werden, Mitarbeitern zu kündigen. Für die Betroffenen stellt sich also die Frage, ob man mit einer Abfindung rechnen und diese auch behalten kann. ARAG Experten geben Auskunft: (Weiterlesen)
Kein Ausgleichsanspruch nach Flugannullierung wegen Nebels
Ob ein Fluggast einen Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen der Annullierung eines Fluges hat, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Im konkret entschiedenen Fall verweigerten die Richter eine Ausgleichszahlung, weil die Dauer des flugbehindernden Nebels nicht vorhergesehen werden konnte und es laut ARAG unter Umständen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den weiteren Flugplan unvernünftig gewesen wäre, die Annullierungsentscheidung aufzuschieben (BGH, Az.: Xa ZR 96/09). (Weiterlesen)
Auch kein Anspruch auf zusätzliches Kleidungsgeld
Hartz-IV-Kinder haben über den Regelsatz hinaus keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bekleidung. Sowohl der verschleiß- als auch der wachstumsbedingte Kleidungsbedarf bei Kindern gehört laut ARAG zum regelmäßigen Bedarf, der mit der Regelleistung abzudecken ist. Eine Berufung auf die vom Bundesverfassungsgericht im Hartz-IV-Urteil angeordnete Härtefallregelung ist ausgeschlossen (BSG, Az.: B 14 AS 81/08 R). (Weiterlesen)
Brillen und Zahnersatz fallen nicht unter Härtefallregelung
Der im Anschluss an das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von der Bundesagentur für Arbeit aufgestellte Härtefall-Katalog weist laut ARAG keine zusätzlichen Leistungen für Brillen, Zahnersatz und orthopädische Schuhe aus. Denn hierbei handelt es sich nicht um laufende, sondern um einmalige Bedarfe, so die Bundesregierung (BT.Drs. 17/1070). (Weiterlesen)


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.