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Wohnraum kann schnell knapp werden, wie schon wenige Beispiele zeigen: Familiärer Zuwachs kündigt sich an, der Sohn oder die Tochter wollen mehr Freiraum im Elternhaus oder es wird an ein Mehrgenerationenhaus gedacht, weil Oma und Opa betreut werden müssen. Vielleicht macht sich der Hausherr aber auch beruflich selbständig und benötigt Büroräume.
Wenn das eigene Heim zu eng wird, müssen nicht zwangsläufig Neubaupläne geschmiedet werden. Auch ein Umzug in ein größeres Haus ist nicht zwangsläufig erforderlich. Eine zusätzliche Etage über der Grundfläche des bestehenden Gebäudes wäre stattdessen die optimale Lösung, weil der bisherige Wohnsitz nicht aufgegeben werden müsste und damit das gewohnte Wohnumfeld mit seinen Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Ärzten und der Garten, in dem vielleicht viel Mühe und Arbeit steckt, erhalten blieben.
Bauamt muss der Aufstockung zustimmen
Die Aufstockung eines
bestehenden Wohngebäudes sollte nicht ohne Architekt oder Statiker
erfolgen. Ein Blick in den Bebauungsplan gibt Aufschluss, ob im
Wohngebiet überhaupt zweigeschossige Häuser erlaubt sind. Grundlage des
Vorhabens ist deshalb eine Bestandsanalyse. Veränderungen am Haus in
dieser Größenordnung sind in jedem Fall genehmigungspflichtig, die
Bauvorlagen müssen von einem Fachmann eingereicht werden, zumal die
Landesbauordnungen zu berücksichtigen sind. Auch die Nachbarn müssen
ihr Einverständnis geben, da die hinzu gewonnene Haushöhe die
Anrainer-Grundstücke stärker verschatten kann. Ein neu hinzugefügtes
Geschoss, von Stadtplanern Nachverdichtung genannt, führt zu einem
Wohnraumgewinn ohne Flächen- und Landschaftsverbrauch sowie ohne neue
Infrastruktur.
Statik prüfen und neu berechnen
Ein neues Stockwerk belastet
nicht nur die vorhandenen Mauern des Gebäudes, vielmehr hat das
Gesamtsystem aller tragenden Bauelemente mehr Gewicht zu verkraften.
Dazu gehören auch das Fundament sowie die Balken, Decken, Stützen und
Fensterstürze. Vom Architekten zu berechnen sind auch künftige Schnee-,
Wasser- und Windlasten sowie die dynamischen Lasten wie Schwingungen
und Stöße, die allein durch das Bewohnen eines Gebäudes entstehen.
Deshalb wird zuerst das bisherige Tragwerk dahingehend geprüft, ob es die neuen Lasten überhaupt aufnehmen kann. Dabei ist zunächst zweitrangig, ob ein Haus mit Flachdach oder mit Steildach eine neue Etage erhalten soll. Das ändert sich, wenn die Pläne umgesetzt werden. Sicher bietet dann der plane Abschluss eines Flachdach-Bungalows Vorteile, da der Abriss des Steildachs wegfällt.
Beim geneigten Dach bieten sich zwei Varianten an. Einmal der Rückbau des Dachkörpers, wobei meistens Eindeckmaterial sowie der Dachstuhl entsorgt werden. Ist die Qualität von Balken, Sparren und Dachpfannen noch einwandfrei, kann das geneigte Dach weiterverwendet werden. Der technische Aufwand wird dann deutlich größer, weil das Dach angehoben werden muss. Hier helfen mechanische Hebesysteme, die von synchron gesteuerten Hydraulikzylindern unterstützt werden. Diese nehmen das gesamte Dachsystem mitsamt vorhandener Deckung hoch, damit das neue Stockwerk eingefügt werden kann.
Als Neubauteil unterliegt ein aufgesetztes Stockwerk generell der Energieeinsparverordnung und muss den strengen Auflagen des Wärmeschutzes genügen.
Ein Stahlkorsett verstärkt den Unterbau
Im Vergleich zum
Stein-auf-Stein-Bauwerk bietet die Holzständerbauweise mit ihrem
niedrigen Eigengewicht bei trotzdem hoher Festigkeit des Materials bei
einer Aufstockung Vorteile. Sollte nach den Berechnungen das vorhandene
Gebäude für ein zusätzliches Geschoss nicht ausreichend belastbar sein,
muss der Bauherr die Flinte nicht ins Korn werfen. Ein stützendes
Stahlskelett kann in dem Fall die neu entstehenden Lasten abfangen. Die
Konstruktion wird, je nach den Gegebenheiten, um das Haus herumgeführt
oder nur an zwei Seiten errichtet, damit das neue Geschoss den
notwendigen Halt findet.
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