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Für die jungen Teilnehmer am Modellversuch gilt: Mit dem Auto in Begleitung fahren – und der Versicherungsnehmer zahlt trotzdem keinen Cent mehr Beitrag.
Normalerweise profitieren erst Fahrer ab 23 Jahre von einem reduzierten Versicherungsbeitrag. „Wir möchten das Projekt ‚Begleitetes Fahren’ jedoch fördern und bieten daher in der Begleitphase – also bis zum 18. Lebensjahr – den günstigeren Tarif an“, erklärt Dr. Lutz Köhler, Pressesprecher der Versicherungskammer Bayern. Eltern, die dem Sprössling das Fahren mit dem Familienauto erlauben, können also ihren „Erwachsenen-Tarif“ behalten. Und auch wenn der Nachwuchs 18 wird, können sie noch Geld sparen: Dann gilt zwar der Tarif für Fahrer unter 23 – allerdings mit 15 % Sondernachlass. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahranfänger ein Fahrtenbuch der Versicherungskammer Bayern geführt hat und nachweisen kann, dass er mindestens 1.000 Kilometer in Begleitung gefahren ist. „Wir halten den Modellversuch in Bayern für eine sehr gute Möglichkeit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen – und mit unserem Tarifangebot möchten wir diese Aktion unterstützen“, so Köhler.
Weitere Informationen erhalten Fahrer und Fahrzeughalter bei jedem Berater der Versicherungskammer Bayern oder unter www.vkb.de.
Nähere Informationen zum Modellversuch gibt es beim Bayerischen Staatsministerium des Innern unter www.innenministerium.bayern.de.
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