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Radio-Bedienen kostet nicht Versicherungsschutz
Bei Fahrfehlern können Autofahrer den Schutz der Vollkaskoversicherung verlieren, wenn sie grob fahrlässig, d.h. unter Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße, begangen werden. ARAG Experten weisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg hin, wonach das Einstellen eines Radiosenders während der Fahrt und die damit verbundene, wenige Sekunden lange Unaufmerksamkeit nicht so gewertet werden dürfen.
In dem konkreten Fall war ein Fahrer beim Bedienen seines Radios kurz unaufmerksam gewesen und mit seinem Pkw auf eine Verkehrsinsel geraten. Alle Gegenwehr seiner Versicherung hatte keinen Erfolg vor Gericht. Die Begründung der Richter: Es sei nicht zwingend anzunehmen, dass durch das Bedienen des Autoradios eine besondere Gefahr zum Verreißen des Lenkrades bestehe. Zudem habe die Versicherung nicht nachgewiesen, dass der Kläger den Blick erhebliche Zeit von der Fahrbahn abgewendet hatte, wie beispielsweise in einem vom Gericht entschiedenen Fall, in dem ein Kassettenrekorder bedient wurde (OLG Nürnberg, AZ: 8 U 4033/04).


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