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Außerdem dürfen Kennzeichen, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten nicht verdeckt werden. Die Tanne sollte weder vorne noch seitlich über das Auto hinaus stehen. Ragt sie am Fahrzeugende über einen Meter hinaus, muss ein rotes Tuch am Stammende angebracht werden, bei Dunkelheit sogar eine Leuchte mit rotem Licht sowie ein roter Rückstrahler.
Und wer kommt für den Schaden auf, wenn der Baum sich vom Dach löst und herunterfällt? Gute Nachrichten hat Thomas Jäckel von der AXA Versicherung: "Wenn der Weihnachtsbaum vom Autodach fällt und ein anderes Fahrzeug oder sogar die Insassen schädigt, übernimmt den Schaden die Kfz-Haftpflichtversicherung." Rutscht die Ladung allerdings auf dem Dach hin und her und zerkratzt zum Beispiel den Lack, muss der Autobesitzer den Schaden selbst tragen. Denn die Kasko-Versicherung übernimmt keine Schäden, die durch Ladung entstehen. Ein Grund mehr, den Baum beim Transport sorgfältig zu sichern.
Übrigens: Wer im Auto einen kleinen Weihnachtsbaum mit Beleuchtung und Dekoration auf dem Armaturenbrett anbringt, schafft zwar vorweihnachtliche Stimmung, verstößt aber gegen die Beförderungsbestimmungen im Straßenverkehr. Denn die Sicht des Fahrers wird dadurch eingeschränkt und das Licht könnte entgegenkommende Fahrer irritieren.
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