« Wie finde ich die besten Versicherungen für mich? | Berufsanfänger/Schüler, Studenten, Auszubildende »
Aber nicht nur Dunkelheit und schlechte Witterung können die Sicht verschlechtern. Autofahrer sollten beispielsweise freiwillig auf bunte Lichterketten oder Weihnachtsbäumchen im Pkw verzichten. Die farbigen und blinkenden Lichtern und Lampen irritieren und stören den Fahrer und entgegenkommende Autos. Wen dies noch nicht überzeugt, muss mit einem Bußgeld rechnen: In § 49 a Abs.1 (StVZO) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern „nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein“ dürfen. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, zahlt laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 20 Euro. Außerdem haben die Länderbehörden die Prüfinstitutionen wie TÜV oder Dekra angewiesen, unzulässige Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen bei der Hauptuntersuchung als "erheblichen Mangel“ zu bewerten. Bei „erheblichem Mangel“ gibt es keine Prüfplakette.
In dem Spezial „Licht und Sicht“ finden Auto- und Motorradfahrer, aber auch Radfahrer und Fußgänger weitere praktische Informationen rund um das Thema: u.a. die vorgeschriebene Beleuchtung für das verkehrssichere Fahrrad oder Tipps und Hinweise zum Fahren bei starkem Nebel.
www.versicherung-und-verkehr.de – das Verbraucherportal der deutschen Versicherer – richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer: Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer sowie Fußgänger oder Inline-Skater mit wichtigen Informationen zu Themen wie Unfall, Diebstahl, Versicherung, Sicherheit und Reise.
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


