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Kosten senken für 2006
Zum Jahresende werden die meisten Kfz-Versicherungsverträge erneuert. Das
ist auch die Zeit, in der die neuen Beitragsrechnungen verschickt werden.
Sollte ein Versicherungsnehmer eine Erhöhung seiner Prämie feststellen,
berechtigt ihn dies in vielen Fällen zu einer außerordentlichen Kündigung.
„Viele Verbraucher sind sich ihrer Chancen nicht bewusst: Wer den 30.11.
verpasst hat, kann trotzdem noch deutlich seine Fixkosten durch einen
Wechsel der Kfz-Versicherung senken“, so Betina Welter, Leiterin
Unternehmenskommunikation der Direct Line Versicherung AG. „Verschiedene
Untersuchungen in diesem Herbst haben ergeben, dass das Sparpotenzial bei
mehreren Hundert Euro liegen kann. Die Chance auf geringere finanzielle
Belastungen im neuen Jahr sollte sich niemand entgehen lassen.“
Tariferhöhungen müssen nach marktüblichen Bedingungen mindestens einen Monat
vor Vertragsablauf dem Kunden bekannt gegeben werden, damit ihm die
Möglichkeit erhalten bleibt, fristgerecht zu kündigen und den Anbieter zu
wechseln.
Natürlich berechtigen auch weiterhin der Kauf eines Neuwagens sowie ein Schadenfall zu einem Versicherungswechsel. Bei einem Schadenfall muss die Kündigung innerhalb von einem Monat nach der schriftlichen Anerkennung bzw. Ablehnung der Leistungspflicht des Versicherers eingereicht werden. In diesem Fall gilt zu beachten, dass die Jahresprämie dennoch vollständig gezahlt werden muss. Wenn der Verbraucher sich einen anderen Wagen zulegt, kann er hingegen sofort wechseln.
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsmodalitäten kann sich der interessierte Verbraucher im Internet auf der Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) informieren.
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