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Kfz-Versicherungswechsel nach dem 30.11.
Der Preis ist für über 90 Prozent der Autofahrer Ausschlag gebendes Argument für einen Wechsel der Kfz-Versicherung. So lautet das Ergebnis einer Studie des Marktforschungsinstituts psychonomics im Auftrag der Direct Line Versicherung AG. Wer das Kündigungsdatum 30.11. verpasst hat, aber eine Beitragserhöhung seines alten Anbieters erhält, kann in vielen Fällen trotzdem kündigen.

Kosten senken für 2006
Zum Jahresende werden die meisten Kfz-Versicherungsverträge erneuert. Das ist auch die Zeit, in der die neuen Beitragsrechnungen verschickt werden. Sollte ein Versicherungsnehmer eine Erhöhung seiner Prämie feststellen, berechtigt ihn dies in vielen Fällen zu einer außerordentlichen Kündigung. „Viele Verbraucher sind sich ihrer Chancen nicht bewusst: Wer den 30.11. verpasst hat, kann trotzdem noch deutlich seine Fixkosten durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung senken“, so Betina Welter, Leiterin Unternehmenskommunikation der Direct Line Versicherung AG. „Verschiedene Untersuchungen in diesem Herbst haben ergeben, dass das Sparpotenzial bei mehreren Hundert Euro liegen kann. Die Chance auf geringere finanzielle Belastungen im neuen Jahr sollte sich niemand entgehen lassen.“ Tariferhöhungen müssen nach marktüblichen Bedingungen mindestens einen Monat vor Vertragsablauf dem Kunden bekannt gegeben werden, damit ihm die Möglichkeit erhalten bleibt, fristgerecht zu kündigen und den Anbieter zu wechseln.

Natürlich berechtigen auch weiterhin der Kauf eines Neuwagens sowie ein Schadenfall zu einem Versicherungswechsel. Bei einem Schadenfall muss die Kündigung innerhalb von einem Monat nach der schriftlichen Anerkennung bzw. Ablehnung der Leistungspflicht des Versicherers eingereicht werden. In diesem Fall gilt zu beachten, dass die Jahresprämie dennoch vollständig gezahlt werden muss. Wenn der Verbraucher sich einen anderen Wagen zulegt, kann er hingegen sofort wechseln.

Über die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsmodalitäten kann sich der interessierte Verbraucher im Internet auf der Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) informieren.


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