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Beispiel: Wer sein Kapital zu 4 Prozent Zins anlegt, zahlt nach den Plänen der Koalition von 2007 an bereits ab einem Geldbetrag von 20.000 Euro Steuern an das Finanzamt. Anders bei der Lebensversicherung. Dort bleiben die halben Erträge steuerfrei, wenn die Police bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen wurde und mindestens 12 Jahre läuft. Altverträge, die vor 2005 geschlossen wurden sind sogar komplett steuerfrei. Ebenso darin enthaltene dynamische Erhöhungen, die sich jetzt als echter Renditeknüller erweisen, so die uniVersa. Wer mit seinen Kapitalerträgen über dem gekappten Sparerfreibetrag liegt, kann sein Kapital steueroptimiert in Lebens- und Rentenpolicen umschichten. Dies ist entweder per Einmalbeitrag oder in monatlichen Beitragsraten möglich. Wer sich für eine private Rentenversicherung entscheidet und später die lebenslange Rente wählt, erhält sogar alle Erträge während der Ansparzeit steuerfrei und profitiert zusätzlich noch von der günstigen Ertragsanteilbesteuerung während des Rentenbezugs.
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