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HALLESCHE reicht Verfassungsbeschwerde gegen Gesundheitsreform ein
27. März. 2008 13:40 Uhr | Druckansicht
Heute reicht die HALLESCHE Krankenversicherung Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ein. Insgesamt legen 30 PKV-Unternehmen, die zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten repräsentieren, bis Ende März Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform ein.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG. Diese betreffen die private Krankenversicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar, beispielsweise der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung. In ihrer Gesamtheit überschreiten die Maßnahmen die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor gab es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV. Auch die Versicherten werden durch die Neuregelungen erheblich belastet. Mit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde unterstützt die HALLESCHE die Wahrung dieser Interessen. So ist z.B. ein Anstieg der Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu erwarten, wenn neue Leistungen wie die Mitgabe von Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Krankenversicherers in die Beiträge eingerechnet werden müssen. Durch Maßnahmen wie die Öffnung der gesetzlichen Kassen für Wahltarife wird zudem einseitig in den Wettbewerb am Krankenversicherungsmarkt eingegriffen. Die HALLESCHE Krankenversicherung ist Mitglied im Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Mehr als eine halbe Million Mitglieder in der Voll- und Zusatzversicherung vertrauen in Sachen Gesundheit dem bewährten Schutz des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG. Diese betreffen die private Krankenversicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar, beispielsweise der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung. In ihrer Gesamtheit überschreiten die Maßnahmen die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor gab es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV. Auch die Versicherten werden durch die Neuregelungen erheblich belastet. Mit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde unterstützt die HALLESCHE die Wahrung dieser Interessen. So ist z.B. ein Anstieg der Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu erwarten, wenn neue Leistungen wie die Mitgabe von Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Krankenversicherers in die Beiträge eingerechnet werden müssen. Durch Maßnahmen wie die Öffnung der gesetzlichen Kassen für Wahltarife wird zudem einseitig in den Wettbewerb am Krankenversicherungsmarkt eingegriffen. Die HALLESCHE Krankenversicherung ist Mitglied im Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Mehr als eine halbe Million Mitglieder in der Voll- und Zusatzversicherung vertrauen in Sachen Gesundheit dem bewährten Schutz des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit.
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