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Verfassungsklage HanseMerkur Krankenversicherung aG
Heute hat die HanseMerkur Krankenversicherung aG als eines von 25 Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) eingelegt.
Insge- samt legen 30 PKV-Unternehmen, die zusammen rund 95 Prozent der Privatversicherten repräsentieren, bis Ende März 2008 Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform ein. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Gesamtheit der Neuregelungen des GKV-WSG, welche die private Kranken- versicherung (PKV) mittelbar oder unmittelbar betreffen. Dazu gehören unter anderem der Zwang zur Einführung eines Basistarifs, die Einschränkung des Zugangs zur PKV für Angestellte und das Angebot von Wahltarifen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Diese Maßnahmen führen in der Summe zu erheblichen Belastungen der PKV. Sie überschreiten die Grenze des grundrechtlich Zulässigen. Nie zuvor hat es einen so weitgehenden Eingriff in das Recht der PKV gegeben. HanseMerkur-Vorstand Eberhard Sautter, Mitglied in der Basistarif- kommission, erklärte zur Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe: „Mit der Gesundheitsreform bricht der Gesetzgeber für die private Kranken- versicherung mit dem Prinzip Pacta sunt servanda. Allein über den Basistarif, der nichts anderes darstellt als eine Sozialversicherung in privatrechtlicher Hülle, werden unseren Versicherten erhebliche Leistungen zur Quersubventionierung aufgebürdet. Dies ist ein massiver Eingriff des Staates in bestehende Versicherungsverträge und damit in die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte. Dagegen setzen wir uns zur Wehr“. Die Verfassungsbeschwerde muss bis zum Ablauf der Jahresfrist nach Inkrafttreten des GKV-WSG, also spätestens bis zum 31. März 2008, eingereicht werden.


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