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Selbstständige verlieren Krankengeldanspruch
Es steht kleingedruckt auf Seite 438 des Bundesgesetzblattes, mit dem das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz verkündet wurde – doch es hat massive Auswirkungen auf Millionen Menschen in Deutschland.
In Absatz 2 heißt es:
„Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (...) hauptberuflich selbstständig
Erwerbstätige (...)." Anders formuliert: Mit der Gesundheitsreform zum
1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie
freiwillig gesetzlich versichert sind.

"Hier offenbart sich eine weitere Tücke der Gesundheitsreform", so Manuela
Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer
Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG).
Denn die Änderung in Paragraph 43 des Sozialgesetzbuches V führt zu
Leistungseinschränkungen und bedroht die Zahlungsfähigkeit von
Selbstständigen bei Krankheit.

Wer heute als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, konnte
bisher ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz miteinbeziehen – er
bezahlte dann den normalen Regelbeitrag, der auch für Arbeitnehmer gilt. Das
Krankengeld wird dabei in der Regel ab dem 43. Tag einer Erkrankung
ausgezahlt.

Krankengeld läuft zum 1.1.2009 automatisch aus

Diese Regelung läuft zum 1.1.2009 automatisch aus – wer zurzeit einen
Anspruch auf Krankengeld hat, verliert ihn dann. Für Selbstständige, die
freiwillig gesetzlich versichert sind, gilt dann der bundesweit
einheitliche, so genannte ermäßigte Beitragssatz. Sie können einen
Krankengeldanspruch dann über einen zusätzlichen Wahltarif abdecken; diese
Tarife müssen gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2009 anbieten.

Private Vorsorge dringend empfohlen

Freiwillig gesetztlich versicherte Selbstständige müssen also möglichst
schnell handeln, wenn sie ab Januar 2009 weiterhin einen Anspruch auf
Krankentagegeld haben wollen. Die Krankenversicherer der Versicherungskammer
Bayern (Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Union Krankenversicherung AG)
empfehlen daher Selbstständigen, die freiwillig gesetzlich versichert sind,
eine private Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen – oder gleich in die
private Krankenversicherung zu wechseln. "Sie ermöglicht hochwertige
medizinische Leistungen und gewährt dem Kunden lebenslang den
Versicherungsschutz, für den er sich beim Abschluss seines Vertrages
entschieden hat", so Manuela Kiechle. Eine Leistungseinschränkung, wie man
sie bei der Gesundheitsreform erlebt, ist bei ihr nicht möglich.

Der Konzern Versicherungskammer Bayern ist bundesweit der größte öffentliche
Versicherer und ist unter den Top Ten der Erstversicherer platziert. 2007
erzielte der Allsparten-Versicherer 5,66 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und
beschäftigte etwa 6.500 Mitarbeiter. An jedem Arbeitstag zahlt das
Unternehmen seinen Kunden rund 17 Mio. Euro an Versicherungsleistungen aus.
Jedes Jahr werden mehr als 2,8 Mio. Versicherungs- und Leistungsfälle
bearbeitet, das sind rund 1.500 pro Arbeitsstunde. Mit seinen regional
tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland
sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft
zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit.

Weitere Informationen unter www.vkb-krankenversicherung.de

Herausgegeben von der
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53,80537 München


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.