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Steuern zahlen wider Willen
Von wegen ehrlich währt am längsten! Dieses Sprichwort kann man in puncto Steuern manchmal in Frage stellen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem eine Mutter ihrer Tochter Geld und ein Auto schenkte. Schenkungssteuer zahlte die Tochter erst später. Im Rahmen der Steuer-Amnestie, die späte Steuerzahler vor Bestrafung schützt, wenn sie freiwillig die Steuer nachzahlen, sollte der Fall damit erledigt sein. Aber weit gefehlt.

Die Mutter starb. Da Erbschaften und Schenkungen binnen zehn Jahren gemeinsam versteuert werden müssten, addierte das Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer die Geschenke zum Erbe hinzu, obwohl die Tochter nachträglich gezahlt hatte. Dadurch rutschte die Beschenkte in eine höhere Progression und ihre Steuerlast stieg. Ihrem Argument, dass laut Amnestie mit der Nachzahlung die Ansprüche des Finanzamtes abgegolten seien, wollten die Finanzrichter nicht folgen. Der Fall ist jetzt beim Bundesfinanzhof anhängig (Finanzgericht Köln, AZ: 9 K 1884/05).


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