« Rutschpartie vor der Haustür | Versicherungen? - Warum brauche ich eigentlich welche? »
Die Mutter starb. Da Erbschaften und Schenkungen binnen zehn Jahren gemeinsam versteuert werden müssten, addierte das Finanzamt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer die Geschenke zum Erbe hinzu, obwohl die Tochter nachträglich gezahlt hatte. Dadurch rutschte die Beschenkte in eine höhere Progression und ihre Steuerlast stieg. Ihrem Argument, dass laut Amnestie mit der Nachzahlung die Ansprüche des Finanzamtes abgegolten seien, wollten die Finanzrichter nicht folgen. Der Fall ist jetzt beim Bundesfinanzhof anhängig (Finanzgericht Köln, AZ: 9 K 1884/05).
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