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Internethandel: Versandkosten sparen
Wer Versandkosten sparen will, kann im Internet ersteigerte Waren auch persönlich beim Verkäufer abholen. Laut ARAG Experten ist dieser Weg rechtens, wenn beim Verkaufsangebot im Internet das Abholen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Sind hier jedoch lediglich Versandkosten angegeben, bedeutet dass nicht automatisch, dass die Ware nur auf dem Postweg ausgeliefert wird. In diesem Sinne entschied auch das Amtsgericht Koblenz im Fall eines Mannes, der zwei Fahrradsättel, die er für je einen Euro ersteigert hatte, lieber persönlich abholen wollte, anstatt noch acht Euro für den Versand zu zahlen (Az 151 C 624/06).


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.