• Vor Hartz IV sind alle gleich versicherungs-nachrichten.de
versicherungs-nachrichten.de
Jetzt vergleichen,
Angebote einholen.

Aktuelle Nachrichten
zum Thema
Versicherungs-Ratgeber
Aktuelle Meldungen (alle Kategorien)

Ist Ihre Autoversicherung zu teuer? Jetzt online vergleichen und sparen!

« Neue Wohnmaßstäbe bei Hartz IV | AXA bietet ab sofort eine Umweltschadensversicherung an »

Vor Hartz IV sind alle gleich
Bislang konnten arbeitslose Hauseigentümer teilweise höhere Hartz IV-Leistungen beziehen als Mieter ohne Job. Das war beispielsweise bei den Heizkosten problematisch.
ARAG Experten kennen hier eine exemplarische Entscheidung des Sozialgerichts Aurich (Az.: S 15 AS 3/05 ER). Demzufolge muss die Arbeitsagentur die kompletten Heizkosten für einen alleinstehenden Hausbesitzer übernehmen, der eine als angemessen geltende Fläche von 70 bis 80 qm bewohnt. Ein zur Miete wohnender Single ist da deutlich schlechter dran. Ihm steht i.d.R. nur eine anrechnungsfreie Wohnfläche von bis zu 50 qm zu, für die er dann auch die angemessenen Heizkosten bekommt. Die Privilegierung von Eigentümern gegenüber Mietern sei nicht zu rechtfertigen und verstoße zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz, meinten jetzt die Richter des Bundessozialgerichts. Dies gilt nicht nur bzgl. der Höhe der Kaltmiete, sondern auch hinsichtlich der Heizungs- und sonstigen Nebenkosten (BSG, Az.: B 7b AS 2/05 R).


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.