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ARAG Recht schnell...
31. Oktober. 2007 17:24 Uhr | Druckansicht
Während einer Arbeitspause haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohnzahlung. Laut ARAG Experten besteht ein Anspruch nur dann, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine Pausenzahlung vorsieht oder bislang aufgrund „betrieblicher Übung“ gezahlt worden ist (Hessisches LAG, Az.: 17 Sa 473/07).
Arbeitslosengeld nach Elternzeit +++ Werden Mütter nach der Elternzeit arbeitslos, kann nicht automatisch mit einem an dem früheren Einkommen orientierten Arbeitslosengeld gerechnet werden. Laut ARAG wird dieses Einkommen nur zugrunde gelegt, wenn dieses durch eine Tätigkeit der Betroffenen in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit auch tatsächlich für mindestens 150 Tage erzielt worden ist (LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 12 AL 318/06). +++ Obliegenheitsverletzung bei Antwort auf nicht verstandene Frage +++ Macht ein Versicherungsnehmer in einem Formular zur Schadensanzeige falsche Angaben, obwohl er die Frage nicht verstanden hat, so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Laut ARAG ist von einer Obliegenheitsverletzung – welche zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung führen kann – auszugehen, wenn der Versicherungsnehmer Angaben bewusst gemacht hat und für den Versicherer nicht erkennbar war, dass diese Angaben ins Blaue hinein gemacht wurden (OLG Karlsruhe, Az.: 12 U 9/07). +++ Keine zusätzliche Zahlung vom Jobcenter bei selbstverschuldeter Notlage +++ Leitet eine Hartz IV Empfängerin die Mietzahlungen der Behörde nicht an den Vermieter weiter und kündigt dieser aufgrund der fehlenden Mietzahlungen die Wohnung, so besteht keine Anspruch auf Zahlung des Umzuges. Laut ARAG können vom Jobcenter keine zusätzlichen Zahlungen verlangt werden, wenn die Notlage von dem Hartz IV Empfänger selbst provoziert wurde (Sozialgericht Berlin, Az.: S 125 AS 13747/07 ER).
Arbeitslosengeld nach Elternzeit +++ Werden Mütter nach der Elternzeit arbeitslos, kann nicht automatisch mit einem an dem früheren Einkommen orientierten Arbeitslosengeld gerechnet werden. Laut ARAG wird dieses Einkommen nur zugrunde gelegt, wenn dieses durch eine Tätigkeit der Betroffenen in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit auch tatsächlich für mindestens 150 Tage erzielt worden ist (LSG Berlin-Brandenburg, Az.: L 12 AL 318/06). +++ Obliegenheitsverletzung bei Antwort auf nicht verstandene Frage +++ Macht ein Versicherungsnehmer in einem Formular zur Schadensanzeige falsche Angaben, obwohl er die Frage nicht verstanden hat, so liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Laut ARAG ist von einer Obliegenheitsverletzung – welche zu einer Leistungsfreiheit der Versicherung führen kann – auszugehen, wenn der Versicherungsnehmer Angaben bewusst gemacht hat und für den Versicherer nicht erkennbar war, dass diese Angaben ins Blaue hinein gemacht wurden (OLG Karlsruhe, Az.: 12 U 9/07). +++ Keine zusätzliche Zahlung vom Jobcenter bei selbstverschuldeter Notlage +++ Leitet eine Hartz IV Empfängerin die Mietzahlungen der Behörde nicht an den Vermieter weiter und kündigt dieser aufgrund der fehlenden Mietzahlungen die Wohnung, so besteht keine Anspruch auf Zahlung des Umzuges. Laut ARAG können vom Jobcenter keine zusätzlichen Zahlungen verlangt werden, wenn die Notlage von dem Hartz IV Empfänger selbst provoziert wurde (Sozialgericht Berlin, Az.: S 125 AS 13747/07 ER).
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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