« Rente trotz kurzer Ehedauer | Barmenia: Deutschlands nachhaltigster Vertrieb 2008" »
Bei Verkehrsunfall: Wer zahlt was?
02. Dezember. 2008 23:07 Uhr | Druckansicht
Ein unverschuldeter Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit – eigentlich kein Problem aus Versicherungssicht, oder doch? Für einen Privatversicherten wurde ein solcher Vorfall zur Tortur.
Klar, dass die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten generell übernehmen soll. Probleme resultierten allerdings daraus, dass der Geschädigte privatversichert ist. Dessen Privatversicherung teilte jedoch mit, dass eine Behandlung als Privatpatient nicht möglich sei, da die Berufsgenossenschaft zuständig sei. Somit wollte weder diese noch der ebenfalls eingeschaltete Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers die Sonderkosten übernehmen. Die private Krankenkasse muss allerdings zahlen, wissen ARAG Experten. Denn ein Privatpatient bleibt auch im Falle eines Arbeitsunfalls immer noch Privatpatient. Die Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung möglicherweise zu Unrecht keinen „Berufsgenossenschaftsanteil“ mehr auf Privatrechnungen zahlt, kann nicht zu Lasten des Privatversicherten gehen (LG Köln, Az. 23 O 137/07).
Klar, dass die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten generell übernehmen soll. Probleme resultierten allerdings daraus, dass der Geschädigte privatversichert ist. Dessen Privatversicherung teilte jedoch mit, dass eine Behandlung als Privatpatient nicht möglich sei, da die Berufsgenossenschaft zuständig sei. Somit wollte weder diese noch der ebenfalls eingeschaltete Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers die Sonderkosten übernehmen. Die private Krankenkasse muss allerdings zahlen, wissen ARAG Experten. Denn ein Privatpatient bleibt auch im Falle eines Arbeitsunfalls immer noch Privatpatient. Die Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung möglicherweise zu Unrecht keinen „Berufsgenossenschaftsanteil“ mehr auf Privatrechnungen zahlt, kann nicht zu Lasten des Privatversicherten gehen (LG Köln, Az. 23 O 137/07).
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
•
weitere Meldungen zu ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
•
Kommentare (0)
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


