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„Die richtigen Entsorgungsstellen für den trockenen Baum sind entweder der eigene Komposthaufen, die Biotonne, lokale Wertstoffhöfe oder von der Gemeinde vorgesehene Christbaum-Sammelplätze“, erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Versicherung. Teilweise werden die Bäume auch vom zuständigen Müllversorger vor der Haustür abgeholt. Nähere Informationen zu Wertstoffhöfen, speziellen Sammelstellen für Weihnachtsbäume oder Abholservice gibt die lokale Presse oder die Stadtverwaltung.
Aber bevor man den Baum entsorgen kann muss er komplett abgeschmückt werden. Lametta gehört sorgfältig entfernt und dann in die Restmülltonne. Ist Platz auf dem eigenen Kompost oder in der Biotonne, dann sollte der Christbaum zerkleinert oder gehäckselt werden. Steht weder ein Komposthaufen noch eine Biotonne zur Verfügung, führt der Weg zum Wertstoffhof.
Beim Transport zum Wertstoffhof sind allerdings einige Regeln zu beachten. Nach der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO) muss die Ladung verkehrssicher verstaut und gegen Herabfallen besonders gesichert werden. „Um ein Bußgeld zu vermeiden, müssen große Bäume deshalb gut befestigt auf dem Dachgepäckträger transportiert werden“, empfiehlt die D.A.S. Juristin. „Kleinere Bäume können Sie auch im Kofferraum unterbringen.“ Ragen sie allerdings mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss am Stammende ein rotes Warntuch oder ein entsprechendes Schild angebracht sein. Ansonsten droht beim Transport von ungesicherter Ladung eine Geldbuße von 35 Euro.
Und wer sich für die umweltschonende Variante eines Christbaums im Topf entschieden hat, kann ihn nach den Feiertagen einfach im Garten einpflanzen.
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