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Spannung vor dem Zwischenzeugnis - Was tun bei unfairen Schulnoten?
Mit Zittern und Bangen sehen Schüler und Eltern dem kommenden Zwischenzeugnis entgegen. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Halbjahresbilanz, die Auskunft über den aktuellen Leistungsstand in der Schule gibt. Sind die Ergebnisse nicht so gut wie erhofft, fällt es Eltern oft schwer, Ruhe zu bewahren. Rechtliche Schritte sollten jedoch nicht das erste Mittel sein.
Immer wieder kommt es vor, dass Eltern eine Note ihres Kindes als ungerecht empfinden und empört eine Beschwerde formulieren. Gerade Zensuren sind ein häufiges Streitthema zwischen Schülern und Lehrern, weil die Bewertung einer schulischen Leistung stark im Ermessen des Lehrers liegt. Bei Noten, die über die Versetzung entscheiden oder relevant für ein Abschlusszeugnis sind, ist Resignation allerdings der falsche Weg.

Gegendarstellung oder Beschwerde

Fühlt sich ein Schüler durch eine schlechte Note unfair behandelt, sollten Eltern zunächst das Gespräch mit dem entsprechenden Fachlehrer, Klassenlehrer, Vertrauenslehrer oder auch dem Elternbeirat suchen. Manchmal helfen bereits ein paar klärende Worte, um zu einer für alle Seiten einsehbaren Lösung zu kommen. „Führt auch das nicht zu einer Klärung, können Eltern eine Gegendarstellung oder eine Aufsichtsbeschwerde an den Schuldirektor oder die Schulaufsichtsbehörde (zum Beispiel das Schulamt) senden“, so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. „Diese sollte allerdings hieb- und stichfest begründet sein.“

Gerichtliche Nachprüfung

Gerichtlich angreifbar ist eine Schulnote nur, wenn sie ausschlaggebend für die weitere schulische Entwicklung oder für den beruflichen Werdegang ist. „Dass heißt, wenn durch diese Note die Versetzung gefährdet ist oder sie in einem Abschlusszeugnis steht“, präzisiert die D.A.S. Rechtsexpertin. „Und auch dann können Richter sich darauf beschränken zu prüfen, ob beispielsweise bei der Prüfungssituation anerkannte Bewertungsmaßstäbe und Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Schließlich kennen sie den behandelten Unterrichtsstoff und die konkrete Prüfungssituation nicht.“ Extreme, sachlich nicht zu erklärende Ungleichgewichte zwischen verschiedenen Bewertungen oder Widersprüche zwischen den Begründungen einer Note darf es allerdings nicht geben. Auch darf sich der Lehrer bei seiner Beurteilung nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen. So sind mit der Benotung bezweckte Sympathiebekundungen oder Disziplinierungen verboten.

Weitere Informationen zum Schulrecht unter www.das-rechtsportal.de


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