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Altersvorsorge trotz Kurzarbeit
Über eine Million Arbeitnehmer sind aktuell von Kurzarbeit betroffen. Und wer ein geringeres Einkommen hat, versucht zu sparen. ARAG Experten raten aber, Verträge zur Altersvorsorge nicht voreilig zu kündigen. So kann etwa die betriebliche Altersvorsorge auch während der Kurzarbeit fortgeführt werden.
Wem die Beiträge in der momentanen Situation zu hoch sind, hat die Möglichkeit, die Zahlung auszusetzen und später nachzuzahlen. Ähnliches gilt für die Riester-Rente: Auch sie sollte während der Kurzarbeit fortgesetzt werden, eine Verringerung oder Aussetzung des Beitrags sind möglich. Ändert sich die finanzielle Situation des Vertragsnehmers, kann er die ursprünglichen Zahlungen wieder aufnehmen. ARAG Experten weisen daraufhin, dass bei der Kündigung der Riester-Rente alle bislang erhaltenen staatlichen Zulagen dem Finanzamt erstattet werden müssen – im schlimmsten Fall mehrere tausend Euro. Der gesetzliche Rentenschutz bleibt auch während der Kurzarbeit voll erhalten, allerdings verringert sich die Rentenhöhe. Durchschnittlich verringert sich der Kurzarbeiterlohn um 35 Prozent, daraus folgt eine Reduzierung des Rentenanspruchs um sieben Prozent.


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