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Kurzarbeiter müssen Urlaub nehmen
17. September. 2009 16:44 Uhr | Druckansicht
Kurzarbeit ist gleich Urlaubszeit? Das stimmt nicht, sagen ARAG
Experten und weisen darauf hin, dass Kurzarbeiter dem Arbeitsmarkt
grundsätzlich zur Verfügung stehen müssen.
Das bedeutet, sie müssen für die Arbeitsagentur verfügbar sein, um gegebenenfalls in einem anderen Betrieb eingesetzt werden zu können. Denn wer in Kurzarbeit ist, erhält eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Wer trotz Kurzarbeit in Urlaub fahren möchte, dem raten ARAG Experten dazu, diesen unbedingt beim Arbeitgeber anzumelden. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber wieder den Lohn für die Zeit des Urlaubs. Versäumt der Arbeitnehmer den Urlaub anzumelden, kann die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld streichen.
Das bedeutet, sie müssen für die Arbeitsagentur verfügbar sein, um gegebenenfalls in einem anderen Betrieb eingesetzt werden zu können. Denn wer in Kurzarbeit ist, erhält eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Wer trotz Kurzarbeit in Urlaub fahren möchte, dem raten ARAG Experten dazu, diesen unbedingt beim Arbeitgeber anzumelden. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber wieder den Lohn für die Zeit des Urlaubs. Versäumt der Arbeitnehmer den Urlaub anzumelden, kann die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld streichen.
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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