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Vorsicht, Wiesn-Besucher!
17. September. 2009 16:26 Uhr | Druckansicht
Pünktlich zur diesjährigen Eröffnung des Oktoberfestes zeigt das
Münchner Amtsgericht viel Verständnis für angetrunkene Wiesn-Besucher.
Gemäß einem aktuellen Urteil des Gerichts müssen Kraftfahrer ihre
Fahrweise an betrunkene Fußgänger anpassen, berichten ARAG Experten.
Zu entscheiden war ein Fall, in dem eine Motorradfahrerin während des Oktoberfestes einen Betrunkenen angefahren hatte, der bei Rot über die Ampel gelaufen war. Der Motorradfahrerin wurde eine Mitschuld zugesprochen. Die Frau habe während des Festes mit derartigen Vorfällen rechnen müssen, so die Richter (AG München, Az.: 331 C 22085/07).
Zu entscheiden war ein Fall, in dem eine Motorradfahrerin während des Oktoberfestes einen Betrunkenen angefahren hatte, der bei Rot über die Ampel gelaufen war. Der Motorradfahrerin wurde eine Mitschuld zugesprochen. Die Frau habe während des Festes mit derartigen Vorfällen rechnen müssen, so die Richter (AG München, Az.: 331 C 22085/07).
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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