• Keine Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift versicherungs-nachrichten.de
versicherungs-nachrichten.de
Jetzt vergleichen,
Angebote einholen.

Aktuelle Nachrichten
zum Thema
Versicherungs-Ratgeber
Aktuelle Meldungen (alle Kategorien)

Ist Ihre Autoversicherung zu teuer? Jetzt online vergleichen und sparen!

« Einmalige E-Mail reicht nicht aus | Südwestdeutsche Salzwerke AG setzt auf mittelständischen IT-Dienstleister in Augenhöhe »

Keine Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift
Eine Fluggesellschaft darf keine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro verlangen, wenn ein Beförderungsentgelt per Rücklastschrift zurückbucht wird. In dem entschiedenen Fall sahen die AGB vor, dass für den Fall einer Rückbelastung des Flugpreises die Fluggesellschaft das Recht habe, für den dadurch verursachten zusätzlichen Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten eine Rückbelastungspauschale von 50 € zu verlangen.
Die konkrete Klausel wurde vom BGH jetzt als unwirksam erklärt. Als pauschalierter Schadensersatz könne die Bearbeitungsgebühr deshalb nicht beansprucht werden, weil sie den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteige. Laut ARAG kann als Schadensersatz nach dem Gesetz nur für die Kosten der Rücklastschrift selbst verlangt werden, nicht aber für einen etwaigen eigenen Aufwand der Fluggesellschaft (BGH, Az.: Xa ZR 40/08).


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.