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Beihilfe für Berufstarter
Viele Jugendliche haben das Glück, im Herbst ihre Ausbildung begonnen zu haben. Einige nehmen dafür einen Umzug in die ersten eigenen vier Wände auf sich. Mit der neuen Selbstständigkeit bleibt aber oft nicht viel vom Azubigehalt übrig.
Ein Tipp der ARAG Experten: die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit. Jugendlichen, deren Ausbildungsstelle zu weit vom Elternhaus entfernt liegt und volljährigen Azubis mit eigenem Haushalt steht beispielsweise die Finanzhilfe zu. Zu beachten ist, dass auch das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners bei der Berechnung berücksichtigt wird. Dieses darf den monatlichen Freibetrag von 1.555 Euro bzw. 2.105 Euro (bei auswärtiger Unterbringung) nicht übersteigen. BAB berechtigt sind zudem nur Azubis in Erstausbildung und diese darf keine schulische sein. Die Agentur für Arbeit zahlt grundsätzlich erst ab Antragsstellung, sie wird aber auch rückwirkend jedoch längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind. Wer sich informieren möchte, kann dies bei der örtlichen Arbeitsagentur tun. Unter www.babrechner.arbeitsagentur.de/ ist außerdem ein Internetrechner zu finden, mit dem Jugendliche vorab prüfen können, ob und wie viel sie von der Agentur verlangen dürfen.


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