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Die Tage werden kürzer, ?
05. November. 2009 15:18 Uhr | Druckansicht
… es ist Herbst. In jedem Jahr steigt zu dieser Jahreszeit die Anzahl
der Wildunfälle: Daher raten ARAG Experten zur besonderen
Aufmerksamkeit. Ist bereits ein Tier am Fahrbahnrand zu erkennen, hilft
meist hupen, um es zu vertreiben. Hektische Ausweichmanöver sollten
vermieden werden, da durch mögliches Übersteuern die Gefahr eines
schlimmeren Unfalls sehr hoch ist.
Kommt es trotzdem zur Kollision mit dem Tier, muss auf jeden Fall die Polizei verständigt werden, die sich mit dem zuständigen Förster in Verbindung setzt. Auch wenn das Tier verletzt ist, sollte es auf keinen Fall angefasst oder eigenständig abtransportiert werden. Dies ist Sache des Waldbesitzers. Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) auf, die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, springt ebenfalls die Teilkasko unter dem Aspekt „Rettungskosten“ ein, entschied jetzt das Amtsgericht München (AG München, Az.: 345 C 3874/08).
Kommt es trotzdem zur Kollision mit dem Tier, muss auf jeden Fall die Polizei verständigt werden, die sich mit dem zuständigen Förster in Verbindung setzt. Auch wenn das Tier verletzt ist, sollte es auf keinen Fall angefasst oder eigenständig abtransportiert werden. Dies ist Sache des Waldbesitzers. Grundsätzlich kommt die Teilkaskoversicherung für Unfälle mit Haarwild (Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs, Hase) auf, die Vollkaskoversicherung übernimmt aber in jedem Fall die Schäden am eigenen Fahrzeug. Kommt es nach einer Begegnung mit einem Wildtier zu einem Schaden am Wagen, der nicht durch einen Zusammenstoß, sondern etwa durch Ausweichen verursacht wird, springt ebenfalls die Teilkasko unter dem Aspekt „Rettungskosten“ ein, entschied jetzt das Amtsgericht München (AG München, Az.: 345 C 3874/08).
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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