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Flugstornierung – was nun ?
05. November. 2009 15:55 Uhr | Druckansicht
Flugreisen im Oktober haben meistens einen ganz bestimmten Grund: Dem
Herbstwetter entfliehen! Manchmal sind Herbststürme aber gerade der
Grund, warum ein Flugzeug am Boden bleiben muss. Wird ein Flug
annuliert, hat der Kunde laut ARAG Experten grundsätzlich drei
Möglichkeiten.
Er kann ganz einfach die Erstattung des Flugpreises verlangen. Hat der Urlauber allerdings eine Pauschalreise gebucht, bekommt er i.d.R. nur den Flugpreis, nicht jedoch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten ersetzt. In diesem Fall kommt die zweite Möglichkeit in Betracht. Der Reisewillige kann die Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen, um so doch noch den Urlaub antreten zu können. Wird dabei ein anderer Abflug- oder Ankunftsflughafen angesteuert, übernimmt die Fluggesellschaft die Kosten des Transfers dorthin. Die dritte Möglichkeit gilt für Flüge innerhalb Deutschlands und ergibt sich aus einer Vereinbarung des Dachverbandes der Fluggesellschaften IATA. Demnach gelten die Flugtickets auch auf allen innerdeutschen Bahnstrecken.
Er kann ganz einfach die Erstattung des Flugpreises verlangen. Hat der Urlauber allerdings eine Pauschalreise gebucht, bekommt er i.d.R. nur den Flugpreis, nicht jedoch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten ersetzt. In diesem Fall kommt die zweite Möglichkeit in Betracht. Der Reisewillige kann die Umbuchung auf einen anderen Flug verlangen, um so doch noch den Urlaub antreten zu können. Wird dabei ein anderer Abflug- oder Ankunftsflughafen angesteuert, übernimmt die Fluggesellschaft die Kosten des Transfers dorthin. Die dritte Möglichkeit gilt für Flüge innerhalb Deutschlands und ergibt sich aus einer Vereinbarung des Dachverbandes der Fluggesellschaften IATA. Demnach gelten die Flugtickets auch auf allen innerdeutschen Bahnstrecken.
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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