• Kennzeichenpflicht gilt immer versicherungs-nachrichten.de
versicherungs-nachrichten.de
Jetzt vergleichen,
Angebote einholen.

Aktuelle Nachrichten
zum Thema
Versicherungs-Ratgeber
Aktuelle Meldungen (alle Kategorien)

Ist Ihre Autoversicherung zu teuer? Jetzt online vergleichen und sparen!

« Belehrung nach Geburt notwendig | Eltern stehen nicht immer gerade »

Kennzeichenpflicht gilt immer
Es gibt verschiedene Gründe, sein Kfz-Kennzeichen in das Wageninnere zu verlegen. Eine getunte oder defekte Stoßstange, die das Kennzeichen nicht mehr halten kann, zum Beispiel.
Oder die Angst, dass es entwendet werden könnte. Egal, welche Ausrede genutzt wird, es bleibt eine Ausrede, stellte jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klar. Das Interesse einer schnellen, eindeutigen und klar erkennbaren Kennzeichnung des Fahrzeugs überwiegt die Angst vor einer zweifelhaften Optik oder heimtückischen Nummernschilddieben. Dem Halter eines Autos ist es also nicht selbst überlassen, wo er das Nummernschild anbringt, erklären ARAG Experten. Gleiches gilt auch, wenn der Wagen für längere Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird. Der Betrieb eines Fahrzeugs endet erst, wenn es aus dem öffentlichen Verkehrsraum genommen wird. Der Motorenstillstand alleine fällt nicht darunter (OVG Lüneburg, Az.: 12 LA 16/08).


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.