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Studio-Betreiber haften
Fitness-Geräte bergen auch bei sachgemäßem Gebrauch ein nicht unerhebliches Verletzungsrisiko! Darum treffen den Betreibern von Fitness-Studios nach Ansicht der ARAG Experten hohe Sorgfaltsanforderungen. Diese Meinung teilen offenbar auch die Richter des Landgerichts Coburg.
Sie sprachen jetzt einem Mann 4000 Euro Schmerzensgeld zu, nachdem sich dieser an einem so genannten Rückenzuggerät verletzt hatte. Während der Mann an dem Gerät trainierte riss plötzlich das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen. Die Metallstange prallte gegen seinen Kopf; er erlitt eine Platzwunde und eine Schädelprellung. Zudem leidet der Mann seit dem Unfall an Schwindelanfällen, eingeschränkter Hörfähigkeit und Tinnitus. Die Richter waren der Ansicht, dass der Betreiber das Sportgerät unzureichend kontrolliert habe. Vor dem Unfall sei mit bloßem Auge zu erkennen gewesen, dass das Stahlseil stellenweise verrostet und einzelne Drähte des Seils bereits gerissen waren. Darum müsse der Betreiber des Fitness-Studios auch für etwaige Folgeschäden aufkommen (LG Coburg, Az.:23 O 249/06).


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