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Verspätet in den Urlaub
Verspätungen sind beim Kurzurlaub, wie er sich in den Herbstferien anbietet, besonders ärgerlich. Ab wann es Entschädigungen gibt, wissen die ARAG Experten: Nach einer europäischen Richtlinie richten sich die Verpflichtungen bei Verspätungen nach der Flugdistanz und dem Umfang der Verspätungen. Danach gilt folgendes:
• Bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1.500 Km und Verspätung von 2 Stunden oder mehr…
• Bei innergemeinschaftlichen Flügen von mehr als 1.500 km und bei anderen Flügen zwischen 1.500 – 3.500 km mit einer Verspätung von 3 Stunden und mehr…
• Bei allen anderen Flügen mit 4 Stunden oder mehr Verspätung…
…müssen Fluggästen kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Verhältnis zur Verspätung angeboten werden. Sofern ein Aufenthalt von einer oder mehrerer Nächte notwendig ist, hat der Fluggast Anspruch auf eine Hotelunterbringung inkl. Beförderung zwischen Flughafen und Unterbringungsort. Sofern die Fluggesellschaft die Verspätung zu vertreten hat, kann darüber hinaus Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn nachweislich ein Schaden eingetreten ist.


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.