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Mieter muss sich Mietspiegel selbst beschaffen
Vermieter können eine Erhöhung der Wohnungsmiete auf das ortsübliche Vergleichsniveau verlangen und sich dabei auf einen Mietspiegel beziehen. Wie die Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochtergesellschaft des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, sind im Schreiben an den Mieter die zutreffenden Kategorien des Mietspiegels für die Mietwohnung wie Baujahr, Lage, Ausstattung und Größe sowie die maßgebliche Vergleichsmiete anzugeben.
Den Mietspiegel muss der Vermieter nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 276/08 und VIII ZR 11/07) nicht beifügen, wenn er allgemein zugänglich ist. Das gilt auch für den Fall, dass der Mieter ihn nicht kostenlos von der Kommune erhalten oder im Internet abrufen kann. Ihm ist nämlich laut Gericht zumutbar, den Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr von einem Mieter- oder Vermieterverein zu beschaffen. Falls er sich rechtlich beraten lassen will, könne davon ausgegangen werden, dass Berater in Mietsachen den örtlichen Mietspiegel kennen.


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