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Schadenermittlung nach dem Unfall
23. Februar. 2010 17:32 Uhr | Druckansicht
Glatte Straßen, Unachtsamkeit oder einfach Pech: Knapp
zwei Millionen Verkehrsunfälle mit Blechschäden wurden 2009 erfasst.
Glück im Unglück, wenn nicht mehr passiert ist – doch wie wird die Höhe des Schadens ermittelt? In der Regel schickt die Versicherung des Unfallverursachers dafür einen Gutachter. Auch der Geschädigte kann einen eigenen Gutachter hinzuziehen, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss die gegnerische Versicherung auch diese Gutachter-Kosten übernehmen, sobald der Fahrzeugschaden voraussichtlich die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt (BGH VersR 1998, 79). Wer unsicher ist, wo ein unabhängiger Experte zu finden ist: In der Regel arbeitet die Reparatur-Werkstatt mit dem Geschädigten zusammen.
Glück im Unglück, wenn nicht mehr passiert ist – doch wie wird die Höhe des Schadens ermittelt? In der Regel schickt die Versicherung des Unfallverursachers dafür einen Gutachter. Auch der Geschädigte kann einen eigenen Gutachter hinzuziehen, so die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss die gegnerische Versicherung auch diese Gutachter-Kosten übernehmen, sobald der Fahrzeugschaden voraussichtlich die Bagatellgrenze von 750 Euro übersteigt (BGH VersR 1998, 79). Wer unsicher ist, wo ein unabhängiger Experte zu finden ist: In der Regel arbeitet die Reparatur-Werkstatt mit dem Geschädigten zusammen.
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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