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Ab 1. März neue Mofakennzeichen
24. Februar. 2010 11:08 Uhr | Druckansicht
Achtung! Ab dem 1. März müssen motorisierte Kraftfahrzeuge mit maximal
50 ccm Hubraum ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Das blaue
Kennzeichen verliert mit Ende des 28. Februars seine Gültigkeit. Wer
den jährlichen Nummernschildwechsel nicht rechtzeitig durchführt, muss
im Schadensfall entstehende Kosten selbst tragen, warnen ARAG Experten.
Ab dem 1. März müssen motorisierte Kraftfahrzeuge mit maximal 50 ccm Hubraum ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Das blaue Kennzeichen verliert mit Ende des 28. Februars seine Gültigkeit. Das neue Versicherungsjahr für Mofas, Mopeds, Segways, Quads und Minicars bis 50 ccm Hubraum ist dann bis zum 28. Februar 2011 gültig. Wer den Jährlichen Nummernschildwechsel nicht rechtzeitig durchführt, muss im Schadensfall entstehende Schäden selbst bezahlen. Bei Unfällen mit Personenschaden kann das richtig teuer werden. ARAG Experten raten zum Beitragsvergleich. Diese schwanken nämlich erheblich - z. B. für einen 17-Jährigen allein für die Haftpflichtversicherung zwischen 48 und 130 Euro. Für Verkehrsteilnehmer, die weniger auf das Geld schauen müssen, empfiehlt sich unter Umständen auch für diese Fahrzeuge eine Kaskoversicherung. Dafür liegen die Prämien zusammen mit der Haftpflicht allerdings zwischen 88 und 215 Euro. Bei dieser Berechnung ist zudem eine Selbstbeteiligung von 150 Euro einkalkuliert. Wer sich für diese Lösung entschließt, sollte darauf achten, dass der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dadurch zahlt er auch dann, wenn der Fahrer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht hat walten lassen. Das gilt natürlich nicht für Fahrten unter Alkohol oder Drogen.
Ab dem 1. März müssen motorisierte Kraftfahrzeuge mit maximal 50 ccm Hubraum ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Das blaue Kennzeichen verliert mit Ende des 28. Februars seine Gültigkeit. Das neue Versicherungsjahr für Mofas, Mopeds, Segways, Quads und Minicars bis 50 ccm Hubraum ist dann bis zum 28. Februar 2011 gültig. Wer den Jährlichen Nummernschildwechsel nicht rechtzeitig durchführt, muss im Schadensfall entstehende Schäden selbst bezahlen. Bei Unfällen mit Personenschaden kann das richtig teuer werden. ARAG Experten raten zum Beitragsvergleich. Diese schwanken nämlich erheblich - z. B. für einen 17-Jährigen allein für die Haftpflichtversicherung zwischen 48 und 130 Euro. Für Verkehrsteilnehmer, die weniger auf das Geld schauen müssen, empfiehlt sich unter Umständen auch für diese Fahrzeuge eine Kaskoversicherung. Dafür liegen die Prämien zusammen mit der Haftpflicht allerdings zwischen 88 und 215 Euro. Bei dieser Berechnung ist zudem eine Selbstbeteiligung von 150 Euro einkalkuliert. Wer sich für diese Lösung entschließt, sollte darauf achten, dass der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dadurch zahlt er auch dann, wenn der Fahrer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nicht hat walten lassen. Das gilt natürlich nicht für Fahrten unter Alkohol oder Drogen.
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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