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Denn bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen und bei einem Unfall wird seitens der Rechtsprechung eine Grenze von 0,3 Promille angenommen. Es handelt sich bereits um einen Straftatbestand. Eine Sonderregelung von 0,0 Promille gilt für Fahrer von Gefahrguttransporten, Linienbussen, Taxis und auch für Fahranfänger.
Auf Verkehrsrowdies warten im europäischen Ausland zum Teil noch härtere Strafen als in Deutschland. In Frankreich müssen Rase schon beim ersten Mal mit 1.500 Euro Bußgeld rechnen, in Österreich können es sogar 2.180 Euro werden. Wenig Spaß verstehen die meisten Länder aber bei Alkohol am Steuer. In Dänemark wird schon bei der ersten Alkoholfahrt ein Monatsgehalt fällig. In Italien hört der Spaß bei 1,5 Promille endgültig auf; hier wird sogar das Auto enteignet und zwangsversteigert. ARAG Experten haben zur Orientierung folgende Tabelle zusammen gestellt:
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Deutschland: |
Belgien: |
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Dänemark: |
Finnland: |
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Frankreich: |
Griechenland: |
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Großbritannien: |
Italien: |
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Kroatien: |
Niederlande: |
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Norwegen: |
Österreich: |
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Polen: |
Portugal: |
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Schweden: |
Schweiz: |
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Slowenien: |
Spanien: |
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Tschechien: |
Türkei: |
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Ungarn: |
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Stand: Dez. 2009
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