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Nicht für jedermann geeignet ? Freiwillige Wahltarife
Freiwillige Wahltarife sind auf bestimmte Einkommens- und Lebenssituationen ausgerichtet, an bestimmte Obergrenzen gebunden und werden über eine Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Damit ist in dieser Zeit ein Wechsel der Krankenkasse nicht möglich, auch nicht aufgrund eines Sonderkündigungsrechts!
Bei diesen Tarifen entscheidet sich der Versicherte für eine bestimmte Form der Versorgung oder ein Behandlungsprogramm und erhält dafür von der Krankenkasse zum Beispiel eine Beitragsprämie ausgezahlt oder die Kasse verzichtet auf bestimmte Zuzahlungen. Über eine Beitragsrückerstattung werden beispielsweise chronisch Kranke entlohnt, wenn sie an speziellen Programmen teilnehmen und sich z.B. nicht im Krankenhaus sondern vom Hausarzt beraten lassen oder eine Selbstbeteiligung übernehmen. ARAG Experten geben aber zu bedenken, dass solche Wahltarife nicht für jeden günstig und an bestimmte Regeln gebunden sind. Deshalb ist eine genaue Information und ausführliche Beratung zu empfehlen.


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.