« Vorsicht Rollcontainer! | R+V-PflegeKonzept - Gegen die Versorgungslücke im Pflegefall privat vorsorgen »
Schutzhüllenverträge in Deutschland unwirksam
24. Februar. 2010 10:29 Uhr | Druckansicht
Das Wort Schutzhüllenvertrag wird man vergeblich im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) suchen, da es sich um eine aus den USA stammenden
Verkaufsform handelt. Softwarehersteller schweißen dabei ihre
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in die Verpackungsfolie der zum
Verkauf angebotenen Standardsoftware ein.
Auf die Folie wird dann der Hinweis geklebt, dass der Käufer durch das Aufreißen der Schutzhülle diese AGB akzeptiert. Softwarehersteller möchten auf diese Weise z.B. ihre Lizenzvereinbarungen oder andere Nutzungsregeln durchdrücken. Nach deutschem Recht werden diese AGB regelmäßig nicht wirksam vertraglich vereinbart, da der Kunde vor dem Aufreißen der Verpackung keine Möglichkeit hatte, die AGB überhaupt durchzulesen. Anders sieht laut ARAG Experten die rechtliche Beurteilung allerdings aus, wenn man die Software im Internet erwirbt und die AGB über einen Link vor Vertragsschluss vollständig einsehbar sind. In diesem Fall ist nach deutschem Recht eine wirksame Einbeziehung möglich
Auf die Folie wird dann der Hinweis geklebt, dass der Käufer durch das Aufreißen der Schutzhülle diese AGB akzeptiert. Softwarehersteller möchten auf diese Weise z.B. ihre Lizenzvereinbarungen oder andere Nutzungsregeln durchdrücken. Nach deutschem Recht werden diese AGB regelmäßig nicht wirksam vertraglich vereinbart, da der Kunde vor dem Aufreißen der Verpackung keine Möglichkeit hatte, die AGB überhaupt durchzulesen. Anders sieht laut ARAG Experten die rechtliche Beurteilung allerdings aus, wenn man die Software im Internet erwirbt und die AGB über einen Link vor Vertragsschluss vollständig einsehbar sind. In diesem Fall ist nach deutschem Recht eine wirksame Einbeziehung möglich
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
•
weitere Meldungen zu ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
•
Kommentare (0)
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


