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Sturz auf ungeräumtem Gehweg ? wer muss zahlen?
24. Februar. 2010 16:07 Uhr | Druckansicht
Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und
verletzt sich, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom
Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten
springt die Private Haftpflichtversicherung ein.
Vermieter und Eigentümergemeinschaften sind durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversic herung
geschützt. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer
noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden
selbst zahlen warnen ARAG Experten. Allerdings müssen auch Fußgänger
aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche
aus dem Weg geräumt wird.
Vermieter und Eigentümergemeinschaften sind durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversic
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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