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Sturz auf ungeräumtem Gehweg ? wer muss zahlen?
Stürzt ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Weg und verletzt sich, holt sich die Krankenversicherung das Geld vom Streupflichtigen zurück. Bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten springt die Private Haftpflichtversicherung ein.
Vermieter und Eigentümergemeinschaften sind durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversic
herung geschützt. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss den Schaden selbst zahlen warnen ARAG Experten. Allerdings müssen auch Fußgänger aufpassen und können nicht verlangen, dass ihnen jede kleine Eisfläche aus dem Weg geräumt wird.


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