« R+V-PflegeKonzept - Gegen die Versorgungslücke im Pflegefall privat vorsorgen | Barmenia-Opti5Rente: Der erweiterte Invaliditätsschutz! »
Verwaltungsakte der BaFin
24. Februar. 2010 10:29 Uhr | Druckansicht
Zukünftige Regelung des Verhältnisses zwischen dem Deutscher Ring
Krankenversicherungsverein a.G. und der Deutscher Ring
Lebensversicherungs-AG bleibt Gegenstand einer Einigung der Unternehmen
Mit den gestern von der BaFin erlassenen Verwaltungsakten bleibt die zukünftige Regelung des Verhältnisses zwischen dem Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. und der zur Bâloise-Gruppe gehörenden Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG Gegenstand einer Einigung der Unternehmen.
Die BaFin verfügt in ihrem Verwaltungsakt, dass der Deutscher Ring
Krankenversicherungsverein a.G. seine strategischen Unternehmensentscheidungen, nicht auslagerbaren sowie nicht delegierbaren Leitungsentscheidungen und arbeitsrechtlichen Weisungen nicht von Zustimmungen Dritter und damit von der Zustimmung der Deutscher Ring
Lebensversicherungs-AG abhängig macht und diesbezüglich auch kein Weisungs- und Vetorecht Dritter akzeptiert, auch nicht unter Berufung auf den bestehenden Organisationsvertrag. Damit will die BaFin sicherstellen, das bestimmte Vertragsklauseln des Organisationsvertrages sich in der Praxis nicht so auswirken, dass die Unabhängigkeit des Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. eingeschränkt ist. Dies gilt entsprechend für die Lebens- und Sachversicherungsgesellschaften des Deutschen Rings.
Darüber hinaus umfasst der Verwaltungsakt der BaFin die regelmäßige Zurverfügungstellung von Informationen über verschiedene Geschäftsbereiche sowie die Vorlage zusätzlicher Geschäftsunterlagen.
Beide Parteien haben erklärt, zeitnah an den Verhandlungstisch
zurückzukehren.
Krankenversicherungsverein a.G. und der Deutscher Ring
Lebensversicherungs-AG bleibt Gegenstand einer Einigung der Unternehmen
Mit den gestern von der BaFin erlassenen Verwaltungsakten bleibt die zukünftige Regelung des Verhältnisses zwischen dem Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. und der zur Bâloise-Gruppe gehörenden Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG Gegenstand einer Einigung der Unternehmen.
Die BaFin verfügt in ihrem Verwaltungsakt, dass der Deutscher Ring
Krankenversicherungsverein a.G. seine strategischen Unternehmensentscheidungen, nicht auslagerbaren sowie nicht delegierbaren Leitungsentscheidungen und arbeitsrechtlichen Weisungen nicht von Zustimmungen Dritter und damit von der Zustimmung der Deutscher Ring
Lebensversicherungs-AG abhängig macht und diesbezüglich auch kein Weisungs- und Vetorecht Dritter akzeptiert, auch nicht unter Berufung auf den bestehenden Organisationsvertrag. Damit will die BaFin sicherstellen, das bestimmte Vertragsklauseln des Organisationsvertrages sich in der Praxis nicht so auswirken, dass die Unabhängigkeit des Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G. eingeschränkt ist. Dies gilt entsprechend für die Lebens- und Sachversicherungsgesellschaften des Deutschen Rings.
Darüber hinaus umfasst der Verwaltungsakt der BaFin die regelmäßige Zurverfügungstellung von Informationen über verschiedene Geschäftsbereiche sowie die Vorlage zusätzlicher Geschäftsunterlagen.
Beide Parteien haben erklärt, zeitnah an den Verhandlungstisch
zurückzukehren.
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
•
weitere Meldungen zu SIGNAL Krankenversicherung a. G.
•
Kommentare (0)
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


