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Zweite Watschn für Gesetzgeber
02. März. 2010 14:11 Uhr | Druckansicht
Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr hält ein deutsches Gesetz der
Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht stand.
Nach den Bemessunggrundlagen der Hartz-IV-Regelsätze hat das höchste deutsche Gericht jetzt die Vorratsdatenspeicherungs- Regeln
des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und
somit nichtig erklärt. Der Bundestag muss jetzt ein neues Gesetz
verabschieden. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen in
der jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung u.a. damit,
dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße.
Damit wurde das entsprechende Gesetz außer Kraft gesetzt. Der
Gesetzgeber muss laut ARAG Experten nicht nur ein neues Gesetz
verabschieden, sondern auch die bereits vorhandenen Daten löschen
lassen (BVerfG, Az.: 1 BvR 256/08 u.a.).
Nach den Bemessunggrundlagen der Hartz-IV-Regelsätze hat das höchste deutsche Gericht jetzt die Vorratsdatenspeicherungs-
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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