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Zweite Watschn für Gesetzgeber
Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr hält ein deutsches Gesetz der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht stand.
Nach den Bemessunggrundlagen der Hartz-IV-Regelsätze hat das höchste deutsche Gericht jetzt die Vorratsdatenspeicherungs-
Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und somit nichtig erklärt. Der Bundestag muss jetzt ein neues Gesetz verabschieden. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen in der jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung u.a. damit, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Fernmeldegeheimnis verstoße. Damit wurde das entsprechende Gesetz außer Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber muss laut ARAG Experten nicht nur ein neues Gesetz verabschieden, sondern auch die bereits vorhandenen Daten löschen lassen (BVerfG, Az.: 1 BvR 256/08 u.a.).


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