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T-Shirt schützt vor Strafe nicht
Ein T-Shirt mit dem Schriftzug «Ich fahre schwarz» schützt einen Fahrgast ohne Ticket nicht vor Strafe. Laut ARAG konnten sich die Argumente des Hartz-IV-Empfängers, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und deswegen keine Leistungen erschlichen, nicht vor Gericht durchsetzen
Er wollte besonders schlau sein und musste am Ende doch zahlen. Ein Hartz-IV-Empfänger trug ein T-Shirt mit dem Schriftzug „Ich fahre schwarz“ und meinte somit einer Strafe wegen Leistungserschleichung zu entkommen. Das Amtsgericht Hannover sah dies jedoch anders. Der Richter betonte, es sei unerheblich, ob der Mann das T-Shirt tatsächlich getragen habe, da der Mann weder den Fahrer noch die Kontrolleure vor der Abfahrt auf den Aufdruck aufmerksam gemacht hatte. Zeige dagegen ein Schwarzfahrer ein solches Shirt dem Fahrer oder den Kontrolleuren und erhalte von diesen die Erlaubnis einzusteigen, könne der Fall anders bewertet werden, so die ARAG Experten. Zumindest die Hannoverschen Verkehrsbetriebe legen dieser Variante aber auch einen Riegel vor. Niemand kann sich bei unseren Fahrern die Erlaubnis zum Schwarzfahren holen, sagte das Unternehmen. Verständlich, denn der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen schätzt den bundesweit entstehenden Schaden von Schwarzfahrern auf jährlich bis zu 300 Millionen Euro (AG Hannover, Az.: 223 Cs 549/09).


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