« Elterngeld: Was steht jungen Familien zu? | Keine Hartz-IV-Leistungen vor Stellung des Folgeantrages »
Koffer weg ? was nun?
09. März. 2010 14:44 Uhr | Druckansicht
Schnee- und Reisechaos auf vielen Flughäfen. Was zu Verspätungen und
annullierten Flügen oft hinzu kommt: Verspätetes oder verschwundenes
Gepäck! Dafür gibt es zum Glück das Montrealer Abkommen, beruhigen die
ARAG Experten.
Es regelt alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen. Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier – bis das Gepäck wieder auftaucht – notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von ca. 1.200 Euro gibt. Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft – allerdings ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.200 Euro. Wollen die Reisende bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bei der Aufgabe angeben – in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen. In jedem Fall gilt aber, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. ARAG Experten raten aber dazu, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken. Koffer abzuschließen ist allerdings wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da ein TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zu Gepäckprüfung.
Es regelt alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen. Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier – bis das Gepäck wieder auftaucht – notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von ca. 1.200 Euro gibt. Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft – allerdings ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.200 Euro. Wollen die Reisende bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bei der Aufgabe angeben – in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen. In jedem Fall gilt aber, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. ARAG Experten raten aber dazu, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken. Koffer abzuschließen ist allerdings wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da ein TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zu Gepäckprüfung.
Kategorie: Rechtsschutzversicherung
•
weitere Meldungen zu ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
•
Kommentare (0)
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


