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Das Mietrecht schützt aber auch Mietnomaden, die nie die Absicht hatten, jemals irgendetwas für die angemietete Wohnung zu bezahlen. Auch bei solchen „Mietern“ zieht sich ein Räumungsverfahren laut ARAG Experten unter Umständen bis zu zwei Jahren hin. Für große Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind der damit verbundene Mietausfall und die Anwalts- und Verfahrenskosten möglicherweise tragbar, private Vermieter können sie aber unter Umständen ruinieren.
+ Gesetzeslage ´+
Hat es sich ein Mietbetrüger erst einmal in der Wohnung bequem gemacht,
braucht der Vermieter nicht nur starke Nerven, sondern auch einen gut
gefüllten Geldbeutel: Mietausfälle, Anwalts-, Gerichts- und
Zwangsvollstreckungskosten kommen auf jeden Fall auf ihn zu. Oft muss
der Mieter bei der Räumung der Wohnung auch noch zurückgebliebene Möbel
einlagern und eine verwahrloste oder zerstörte Wohnung renovieren. Der
durchschnittliche Schaden, den ein Mietnomade verursacht, beläuft sich
nach Schätzungen von Vermieterverbänden auf 25 000 bis 30.000 Euro.
+ Was sich ändern soll… +
Mietrechtliche Ansprüche sollen künftig wirksamer und schneller
vollstreckt werden können. Das fordern zumindest die
Interessenvertretungen der Vermieter; demnach soll die
Regierungskoalition per Gesetzesänderung die Möglichkeit einer
einstweiligen Verfügung gegen solche betrügerischen Personen schaffen.
Mietnomaden können damit in Zukunft gezwungen werden, schon nach zwei
Monaten die fällige Miete bei Gericht zu hinterlegen. Nach vier Monaten
soll es bereits eine einstweilige Verfügung zur Räumung geben.
+ Wie kann man sich schützen? +
Bis dahin bleibt aber alles beim alten. ARAG Experten haben aber einige
Tipps für Vermieter, um das Risiko, auf einen Mietnomaden reinzufallen
zu verringern:
• Mietnomaden sind selten Hartz-IV-Empfänger, treten meist
solvent auf, sind gut gekleidet, fahren ein großes Auto und
interessieren sich nur für schöne Wohnungen. Also: Von Äußerlichkeiten
nicht blenden lassen!
• So viele Informationen wie möglich über einen möglichen Mieter
einholen, z. B. Gehaltsnachweisbescheinigung vom Arbeitgeber,
vorherigen Vermieter kontaktieren, Bonitätsauskunft einholen. Die
Angaben von Auskunfteien wie Creditreform oder Schufa greifen auf
offizielle Schuldnerlisten zurück und geben Hinweise auf die Solvenz
des Mieters. Zudem sind z. B. die Deutsche Mieter Datenbank oder die
Vermieterschutzgemeinschaft auf Zahlungserfahrungen mit Mietern
spezialisiert.
• Auf die Zahlung einer Kaution als Mietsicherheit sollte nicht
verzichtet werden. Zwar hat der Mieter das Recht, diese in drei
gleichen Monatsraten zu bezahlen, bei Ausreden wie „momentanen
Liquiditätsengpässen“ sollte man aber sofort hellhörig werden.
Wer trotz aller Vorsicht auf einen Mietbetrüger hereingefallen ist,
braucht starke Nerven. Um den unliebsamen Bewohner möglichst zeitnah
loszuwerden und Mietausfälle zu minimieren bleibt oft nur ein
Vergleich. Ein anderer Ansatz ist ein Räumungsvergleich. Hierbei sagt
der Mieter zu, freiwillig auszuziehen, wenn der Vermieter ihm die
Mietschulden vollständig erlässt und ihm außerdem noch eine bestimmte
Abstandssumme (nach dem Auszug!) zahlt. Kommt es zum Gerichtsverfahren,
können Mietrückstände laut ARAG Experten auch in einem sogenannten
Urkundsverfahren eingeklagt werden (BGH, Az.: VIII ZR 216/04). In einem
solchen Prozess sind nur die Vorlage von Urkunden und – in
Ausnahmefällen - die Vernehmung der Parteien als Beweismittel
zugelassen. Das heißt: Wer einen Mietvertrag vorlegen kann, aus dem die
eigenen Ansprüche eindeutig hervorgehen, hat gute Aussichten, den
Prozess zu gewinnen und damit schneller an sein Geld zu kommen.
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