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Schnarcher muss man hinnehmen
Mit einem schnarchenden Nachbarn muss man leben. Sucht ein Ehepaar eine ruhige Wohnung und zieht in eine Wohnung ein, wobei in der Wohnung unter ihnen ein „Schnarcher“ lebt, liegt laut ARAG keine arglistige Täuschung des Vermieters vor (AG Bonn, Az.: 6 C 598/08).
Ein Ehepaar hatte 8.500 Euro Schadensersatz verlangt, weil sie sich von der Vermieterin arglistig getäuscht sahen. Sie hatten ausdrücklich nach einer ruhigen Wohnung gesucht. Ein Schnarcher unter ihrer Wohnung hielt sie jedoch nächtelang wach. Nach vier Monaten kündigte das Paar fristlos und zog aus. Einen Grund für eine fristlose Kündigung habe es nicht gegeben, befanden die Richter. Die Geräusche eines Schnarchers muss man hinnehmen, hieß es im Urteil. Da änderte auch die Aussage eines Sachverständigen nichts, der bestätigte, dass die tiefen Frequenzen eines Schnarchers bei Holzbalkendecken besonders gut weiter geleitet werden. Auch kann nach Auskunft der ARAG Experten eine Vermieterin nicht für die Geräusche der Nachbarn verantwortlich gemacht werden. Mit ruhig hatte die Vermieterin die ruhige Lage des Hauses gemeint. Jetzt müssen die Eheleute die Kosten des Umzugs wie auch Maklerprovision selber tragen und auch noch drei Monatsmieten nachzahlen (AG Bonn, Az.: 6 C 598/08).


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