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Zu dauerhaftem nächtlichem Lärm in Mietshäusern sagt die Rechtssprechung Folgendes: Mieter in einem Mehrfamilienhaus, die trotz vorangegangener Abmahnung die Nachtruhe der Nachbarn durch überlaute Musik wiederholt stören, riskieren eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens.
Im vorliegenden Fall hatte sich der beklagte Mieter wiederholt mit überlauter Musik über das nächtliche Ruhegebot hinweggesetzt. Er wurde abgemahnt, und schließlich wurde ihm nach weiterem Herumlärmen vom Vermieter gekündigt. Das Landgericht Coburg urteilte in einem Beschluss vom 15.04.2008 (Az. 32 S 1/08), die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei dem Vermieter nicht zumutbar.
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