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Sie reisen, machen Sport, schaffen sich neue Dinge an, begeistern sich für technische Innovationen, pflegen ihre Hobbies oder sind ehrenamtlich tätig. Neben all der dazu gewonnenen Freizeit heißt es aber vorher auch – wie bei jedem neuen Lebensabschnitt – die finanzielle Situation zu überprüfen und Risiken abzusichern. „Der Versicherungsbedarf endet mit dem Eintritt in den Ruhestand keineswegs. Manches kann zwar unnötig werden, einiges dagegen ist anzupassen oder neu abzuschließen“, erläutert Dr. Lutz Köhler, Pressesprecher der Versicherungskammer Bayern.
Die durchschnittliche restliche Lebenserwartung eines heute 65-Jährigen beträgt stolze 16 Jahre, die einer 65-jährigen Frau sogar fast 20 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt). In dieser Zeit kann sich noch viel verändern. Und so spielen neben aller Freude über den wohlverdienten Ruhestand auch Ängste eine Rolle: vor Verlust der Eigenständigkeit, körperlichen Gebrechen oder Pflegebedürftigkeit. Auch wenn sich frischgebackene Ruheständler fit fühlen – der Gedanke, von heute auf morgen auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ist beunruhigend. Diesen berechtigten Ängsten und Sorgen sollten sie aktiv begegnen. Die Versicherungskammer Bayern gibt Tipps, was angehende Ruheständler beachten sollten.
Das monatliche Auskommen sichern
Das Wichtigste zuerst: Wer bald in Rente geht, sollte sein monatliches Auskommen frühzeitig sichern. Wie viel Rente er vom Staat zu erwarten hat, sagt ihm die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA); vielleicht liegt die Rentenauskunft der BfA auch schon vor. Die Auskunft allein reicht aber nicht aus: Wichtig ist, vor der Pensionierung einen Rentenantrag zu stellen – denn die Rente fließt nicht automatisch. In die Planung einzubeziehen sind außerdem Betriebsrenten oder Zahlungen aus berufsständischen Versorgungswerken. Bestenfalls wird diese Grundversorgung noch durch Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung ergänzt. Sie schließt im Idealfall die Versorgungslücke zwischen dem letzten Nettogehalt und der Monatsrente. Denn auch am Lebensabend soll die erworbene Lebensqualität erhalten werden. Wurde versäumt während des Erwerbslebens eine private Rentenversicherung abzuschließen, so ist es dafür keineswegs zu spät. Sie kann auch gegen einen größeren Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Bestens geeignet sind dazu fällige Altersvorsorgeleistungen, etwa aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Die private Rentenversicherung garantiert dann eine lebenslange monatliche Rentenzahlung – und gibt damit Planungssicherheit.
Krankheits- und Pflegerisiko frühzeitig absichern
Rentner müssen sich keine Sorgen mehr machen, dass nach einem Unfall oder im Krankheitsfall ihr monatliches Einkommen ausfällt. Und so können sie ihre Berufsunfähigkeitsversicherung getrost kündigen – sofern die Laufzeit des Vertrags nicht ohnehin auf das Renteneintrittsalter begrenzt war. Dennoch: Im Ernstfall müssen sie mit Mehrkosten allemal rechnen: Da kann Hilfe bei den alltäglichen Dingen genauso nötig werden wie der behindertengerechte Umbau der Wohnung oder sogar die Pflege. Auf die gesetzliche Pflegeversicherung allein sollte der Ruheständler nicht bauen; sie springt nur im Pflegefall ein und kann die tatsächlichen Kosten nicht annähernd decken. Allein ein Platz im Pflegeheim kostet aber schon zwischen 2.300 und 3.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist allenfalls eine Basisversorgung. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gibt es maximal 1.432 Euro vom Staat. Was darüber hinaus geht, muss aus eigenem Vermögen bezahlt werden, andernfalls werden die Kinder in die Pflicht genommen. Deshalb empfehlen Experten, rechtzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, zum Beispiel in Form einer Pflegetagegeldversicherung. Sie zahlt in Abhängigkeit von der Pflegestufe ein vereinbartes Tagegeld. Allerdings kann ein Vertrag nur nach einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Wer also schon eine Vorerkrankung hat, ist entweder nicht mehr versicherbar oder muss einen hohen Beitragszuschlag zahlen. Da der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung auch vom Einstiegsalter abhängt, ist ein rechtzeitiger Einstieg zu empfehlen, denn: Wer früh einsteigt, zahlt weniger.
Während die gesetzliche Pflegeversicherung auch nach der Pensionierung noch weiterläuft, fällt die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Austritt aus dem Erwerbsleben ganz weg. Sie zahlt ohnehin nur bei Unfällen in der Arbeitsstätte oder auf dem direkten Weg hin und zurück, für Unfälle in der Freizeit leistet sie grundsätzlich nicht. Aktive Rentner sollten deshalb über eine private Unfallversicherung nachdenken. Sie schützt weltweit und rund um die Uhr vor den finanziellen Folgeschäden nach einem Unfall. Kernstück ist die Invaliditätsleistung: Je nach Vertrag zahlt die Unfallversicherung bei anerkannter (Teil-) Invalidität eine größere Summe oder eine lebenslange Rente. Weitere wichtige Leistungen sind zum Beispiel die Organisation und – je nach Tarif – auch die Bezahlung von Hilfeleistungen, etwa von Fahrdiensten oder „Essen auf Rädern“.
Nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder Unfall im Krankenhaus? Im Koma? Selber keine Entscheidungen mehr treffen oder seinen Willen äußern können? Kein erbauender Gedanke. Deshalb ist frühzeitige Vorsorge notwendig: mit der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.
* Vorsorgevollmacht: In der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bestimmt, die im Fall der Entscheidungsunfähigkeit die persönlichen Interessen vertritt und Angelegenheiten regelt. Besteht diese Vorsorgevollmacht nicht, so bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Denn entgegen der verbreiteten Meinung gibt es keine gesetzliche Vertretungsvollmacht für Ehe- und Lebenspartner, erwachsene Kinder oder andere nahe Verwandte.
* Patientenverfügung: Ärzte benötigen für eine Behandlung die Zustimmung des Patienten. Die Patientenverfügung soll sicherstellen, dass auch dann dem eigenen Willen Folge geleistet wird, wenn der nicht mehr geäußert werden kann. Eine Patientenverfügung sollte möglichst schriftlich niedergelegt werden Sie regelt im Fall der Entscheidungsunfähigkeit im Voraus genau, welche medizinischen Maßnahmen im Einzelfall erfolgen und welche unterlassen werden sollen.
Der Abschied vom Partner
Den Lebensabend zu zweit genießen, zusammen reisen, etwas unternehmen, davon träumt jeder. Doch den wenigsten ist es vergönnt, bis zum Lebensende zusammen zu bleiben. Viele wollen ihren Partner deshalb abgesichert wissen, wenn sie vor ihm versterben. Und auch die Bestattungskosten sollen geregelt sein. Vom Staat gibt es seit der Gesundheitsreform keinen Zuschuss mehr, er hat das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Wer zu Lebzeiten für eine würdige Bestattung sorgen und die Hinterbliebenen entlasten möchte, kann dies mit einer privaten Sterbegeldversicherung tun. In der Regel kann zwischen verschiedenen Versicherungssummen gewählt werden.
Was sonst noch zu versichern ist
Die großen Existenzrisiken haben Ruheständler für sich und ihre Familie bereits hinter sich. Die Kinder sind erwachsen und sorgen für sich selber, und auch das Thema Arbeits- und Berufsunfähigkeit ist jetzt Schnee von gestern. Nun geht es nicht mehr um Vermögensaufbau, sondern primär darum, das Gewonnene abzusichern und die Lebensqualität im Ruhestand zu bewahren. Auch während der Rentenzeit gilt es, bestimmte Risiken regelmäßig zu überprüfen und wenn nötig anzupassen. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung kann zum Beispiel getrost gekündigt werden. Aber vielleicht ist dafür eine Auslandsreisekrankenversicherung für reiselustige Rentner sinnvoll. Der Versicherungsschutz gehört also im Ruhestand auf den Prüfstand, betont die Versicherungskammer Bayern, die für alle Fragen rund um die private Absicherung ein kompetenter Ansprechpartner ist.
Wichtige Adressen:
Fragen zur gesetzlichen Rente:
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (www.bfa.de), kostenlose Service-Nummer 0800 – 3 33 19 19 (Montag - Donnerstag: 7.30 - 19.30 Uhr; Freitag: 7.30 - 15.30 Uhr).
Fragen zur gesetzlichen Kranken- und Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie zum Thema Ehrenamt:
Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (www.bmgs.bund.de), Bürgertelefon zur Rente 0 18 05-99 66 01, zur Krankenversicherung 0 18 05-99 66 02, zur Pflegeversicherung 0 18 05-99 66 03, zur Unfallversicherung/Ehrenamt 018 05-99 66 05 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr).
Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht:
Informationen, Formulierungshilfen und Mustertexte gibt es beim Bundesjustizministerium unter www.bmj.bund.de.
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