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Neu: Rürup-Rente jetzt auch mit Todesfallschutz - sowohl in der Ansparphase als auch bei Rentenbezug
Wenn jemand, der eine Rürup-Rente abgeschlossen hat, stirbt, sind seine eingezahlten Beiträge für die Angehörigen verloren. Dass sie nicht vererbbar ist, galt bis jetzt als zentraler Nachteil der Rürup- oder Basisrente. Dieses Manko beseitigt die DBV-Winterthur jetzt mit ihrer neuen Rürup-Rente „winBasis“. Bei ihr ist die staatlich geförderte Basisrente zusätzlich mit einem Todesfallschutz versehen. Der Clou: Dieser Todesfallschutz sichert die Angehörigen nicht nur während der Ansparphase, sondern auch noch während des Rentenbezugs ab. Die eingezahlten Beiträge bleiben also in jedem Fall erhalten.

Bei winBasis kann zum Basisvertrag, der die monatliche lebenslange Rente ab dem 60. Geburtstag oder später vorsieht, ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Das besondere daran: Dieser kann auch in Form einer Kapitalleistung ausgezahlt werden – und: als Hinterbliebene gelten nicht nur Ehepartner und Kinder. Bei dem speziell für winBasis zugeschneiderten Risikoschutz kann frei gewählt werden, wer bezugsberechtigt ist. Der Gesetzgeber verlangt bei Todesfallschutzergänzungen für die Rürup-Rente nämlich, dass diese nur als Rente und auch nur an Witwen und Waisen ausgezahlt werden dürfen.

Da die Basisrente eine „Rente pur“ ist und nicht vererbt werden kann, ist die Ergänzung um einen Hinterbliebenenschutz dringend angeraten. Wenn der Jahresbeitrag der Basisrente 12.000 Euro im Jahr nicht übersteigt, verlangt die DBV-Winterthur dafür keine Gesundheitsprüfung. Die Höhe der Todesfallleistung orientiert sich an den Beiträgen, die für die Basisrente zu zahlen sind. Leistungen werden maximal bis zwölf Jahre nach Rentenbeginn erbracht. Bis dahin werden bereits ausbezahlte Renten angerechnet, so dass der Todesfallschutz schrittweise sinkt. Für die Basisrente der DBV-Winterthur sprechen zudem hohe Garantiewerte und ein gutes Fitch-Rating (A=stark).

Somit können „zwei Fliegen“ mit einer Klappe geschlagen werden: Todesfallschutz und Rente. Die Rente wird ab dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn, frühestens aber nach Vollendung des 60. Lebensjahres garantiert lebenslang ausbezahlt. Dabei muss sich niemand festnageln lassen: Der Rentenbeginn ist flexibel. Anstelle der Rentenzahlung ab dem vereinbarten Termin kann beantragt werden, den Rentenbeginn auf einen nach der Vollendung des 60. Lebensjahres liegenden Rentenzahlungsbeginn, maximal fünf Jahre, vorzuverlegen.

Beispiel: Hans Müller hat eine Rentenversicherung ab 66 abgeschlossen, möchte aber doch nicht mehr so lange auf die Zahlungen warten. Er hat die Möglichkeit, seine Rente frühestens bereits ab dem 61. Lebensjahr abzurufen. Diese Flexibilität hat natürlich ihren Preis: Die Rente fällt niedriger aus als ursprünglich vorgesehen, weil bis zu fünf Beitragsjahre fehlen.

Wie kann in die Basisrente der DBV-Winterthur eingezahlt werden? Neben einer Beitragszahlung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich können auch Einmalbeiträge gezahlt werden. Im Falle der vorzeitigen Vertragskündigung kann kein Rückkaufswert ausbezahlt werden – der Vertrag wird dann beitragsfrei gestellt. Wer nur vorübergehend in finanzielle Engpässe geraten ist, kann den beitragsfrei gestellten Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben lassen.


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