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Gesetzliche Rentenversicherung: Zurückgelegte Zeiten müssen lückenlos nachweisbar sein
Für die Berechnung der gesetzlichen Rente sind die im Laufe des Arbeitslebens einbezahlten Beiträge von großer Bedeutung. Im so genannten Versicherungsverlauf sind alle gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten eines Versicherten mit entsprechenden Beitragszahlungen in chronologischer Reihenfolge dargestellt und erläutert.

Alle Versicherten sollten im eigenen Interesse den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit kontrollieren. Die Condor Versicherungsgruppe, Hamburg, weist insbesondere ehemalige DDR-Bürger dringend darauf hin, ihre Rentenunterlagen noch in diesem Jahr auf Vollständigkeit zu überprüfen, da die gesetzliche Mindestaufbewahrungsfrist für Lohn-/Gehaltsunterlagen aus dem Jahre 1991 mit dem 31.12.2006 endet.

Aufbewahrungsfristen enden 2006

Alle, die bis zum 31. Dezember 1991 in der ehemaligen DDR gearbeitet haben und das grüne Sozialversicherungsbuch (SV-Buch) noch nicht dem Rentenversicherungsträger vorgelegt haben, sollten diese Zeiten noch in diesem Jahr klären lassen. Betroffen sind auch Versicherte, die bis 1989 in die alten Länder übergesiedelt sind und ihre „Ost-Zeiten“ noch nach dem Fremdrentengesetz (FRG) haben speichern lassen. Per Gesetz sind die ehemaligen Arbeitgeber, deren Nachfolgeunternehmen oder Archiv- und Dokumentationszentren nur noch bis zum 31. Dezember 2006 verpflichtet, alte Gehaltsunterlagen aufzubewahren. Fehlen Entgeltnachweise, kann die Rente später unter Umständen nicht in zutreffender Höhe ermittelt werden. Entgeltnachweise werden zum Beispiel benötigt bei fehlenden Verdienst- oder Jahresangaben, wenn Arbeitnehmer vor März 1971 mehr als 600 D-Mark verdient haben oder wenn sie einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem angehörten.

Versicherungskonto rechtzeitig vor Rentenantragsstellung klären

Mit Ablauf der gesetzlichen Mindestaufbewahrungsfrist könnte die Klärung von Lücken in der persönlichen Versicherungsbiografie deutlich erschwert werden. Stehen die Versicherungsunterlagen des Arbeitgebers nicht mehr zur Verfügung, können geleistete Beitragszahlungen vielleicht nicht mehr belegt werden. „Jeder sollte durch regelmäßige Überprüfung sicherstellen, dass etwaige Lücken noch problemlos geschlossen werden. Jeder Versicherte kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de seinen Versicherungsverlauf beantragen“, sagt Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der Condor Versicherungsgruppe. „Nur eine vollständige Kontenauskunft führt zu einer korrekten Renteninformation, die unter anderem auch ein gute Grundlage für eine notwendige private Altersvorsorge darstellt“, ergänzt Thomas.


Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.