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So können jährlich 25.871 Euro steuerbegünstigt abgesetzt und für den Ruhestand zurückgelegt werden. Der Betrag setzt sich aus drei Altersvorsorgearten zusammen. Erstens die Rüruprente: Dort können bereits in diesem Jahr bis zu 20.000 Euro eingezahlt werden. 62 Prozent davon sind steuerlich absetzbar. Der Prozentsatz erhöht sich pro Jahr um weitere zwei Prozent.
Zweitens die Riesterrente: Hier werden Beiträge steuerlich bis zu 1.575 Euro pro Jahr gefördert. Und zu guter Letzt die betriebliche Altersvorsorge: Bei ihr können Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerlich absetzen. Derzeit liegt der Höchstbetrag bei 2.496 Euro. Dieser kann um einen steuerlichen Aufstockungsbetrag von 1.800 Euro jährlich erhöht werden. Ehegatten können ihre steuerbegünstigten Altersvorsorge-Investitionen sogar auf bis zu 51.742 Euro verdoppeln. Die Einzahlungen in geförderte Altersvorsorge sind vor staatlichen Zugriffen geschützt und brauchen bei Arbeitslosigkeit und Insolvenz nicht aufgebraucht werden. Ebenso nicht bei Pflegebedürftigkeit oder möglicher Regresse bei Pflege naher Angehöriger, wie Kinder, Eltern und Schwiegereltern.
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