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Die Rente ist sicher ? auch für die Hinterbliebenen
13. Februar. 2007 15:08 Uhr | Druckansicht
„Die Rente ist sicher“ – für die gesetzliche Versorgung trifft diese Aussage bereits seit langem nicht mehr zu und auch die gesetzlichen Einschränkungen in der privaten Altersversorgung verunsichern die Menschen immer mehr. Die Condor Versicherungsgruppe, Hamburg, steuert dagegen und bietet seit dem 1. Januar 2007 ihre Basis-Rente mit einer erweiterten Hinterbliebenen-Leistung an. So ist die Rente von Condor nicht nur für ihre Kunden weiterhin lebenslang sicher, sondern darüber hinaus ist das angesparte Vermögen auch für die Angehörigen geschützt.
Die Basis(Rürup)Rente hat viele Vorteile: Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, sie ist unpfändbar und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Ein Aspekt des staatlich geförderten Produktes der ersten Schicht der Altersvorsorge fällt jedoch immer wieder negativ ins Gewicht: Die Basis-Rente kann laut § 10 des Einkommenssteuergesetzes grundsätzlich nicht vererbt werden. Die Condor Versicherungsgruppe in Hamburg löst diesen Nachteil für ihre Kunden jedoch weitestgehend auf und bietet seit dem 1. Januar 2007 erweiterte Hinterbliebenen-Leistungen, ohne die staatliche Förderung zu gefährden. „Damit steigern wir die Attraktivität des Produktes weiter und hoffen, somit noch mehr Menschen für die wichtige private Altersversorgung zu motivieren“, sagt Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der Condor Versicherungsgruppe.
Hinterbliebenen-Leistungen vor und nach Rentenbeginn
Die Basis-Rente der Condor Versicherungsgruppe gewährt grundsätzlich eine lebenslange garantierte Rentenleistung mit großer Flexibilität beim Sparen. Die neue obligatorische Leistung der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung komplettiert das Angebot: Im Todesfall innerhalb der Sparphase wird das bis dahin angesparte Kapital als Grundlage für eine Rente an die Hinterbliebenen verwendet. Für seinen Rentenbezug kann der Kunde wählen zwischen: einer Rente auf Basis der bis zum zehnten Rentenbezugsjahr noch ausstehenden Renten oder einer Rente auf Basis des verbleibenden Kapitals. Das Kapital zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten ist im zweiten Fall Grundlage für die Renten, die an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt werden.
Keinem Condor-Kunden wird dieses neue Wahlrecht entgehen, da es bei Vertragsabschluss automatisch mit eingeschlossen ist. Zudem ist das Produkt höchst flexibel: Kunden können die Altersversorgung auch im Nachhinein an ihre persönliche Situation anpassen. Die Hinterbliebenen-Leistung vor Rentenbeginn erfolgt automatisch. Für die Wahl der gewünschten Form der Hinterbliebenenabsicherung nach Rentenbeginn hat der Kunde bis zu drei Monate vor seinem Rentenbeginn Zeit.
Condor-Tipp für Paare
Eine gemeinsame Zukunft bis ins hohe Rentenalter ist der Wunsch jeden Ehepaares. Doch auch in einer vertrauensvollen Partnerschaft sollte jeder auf eigenen Beinen stehen – auch bei der Altersversorgung. Aus diesem Grund sollten Paare immer zwei Basis-Renten haben – für jeden Partner eine. Im gemeinsamen Lebensabend können die Eheleute dann entweder zwei Renten genießen und den individuellen Lebensstandard gemeinsam sichern oder jeder Partner kann die eigenen Leistungen allein in Anspruch nehmen, wenn sich der gemeinsame Weg bis dahin getrennt haben sollte. Denn: Die Basis-Rente geht in die Vermögensmasse von Ehepartnern ein und muss im Falle einer Trennung ausbezahlt werden – die Versicherungsleistung wird hingegen erst im Rentenalter erbracht. Dieses kann im Falle einer schwierigen Trennung zusätzliche finanzielle Sorgen bereiten. Zwei Verträge vermeiden das Problem und geben von Anfang an ein gutes Gefühl.
Weitere Informationen: www.condor-versicherungsgruppe.de
Zur Condor Versicherungsgruppe:
Die Condor Versicherungsgruppe Hamburg ist spezialisiert auf Industrie, mittelständisches Gewerbe sowie auf das gehobene Privatkundengeschäft und arbeitet im Vertrieb mit Maklern, Mehrfachagenten und Assekuradeuren zusammen. Die Condor Versicherungsgruppe gehört zur Oetker-Gruppe, unterhält mehr als eine Viertelmillion Kundenverbindungen und beschäftigt rund 500 Mitarbeiter.
Die Basis(Rürup)Rente hat viele Vorteile: Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, sie ist unpfändbar und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Ein Aspekt des staatlich geförderten Produktes der ersten Schicht der Altersvorsorge fällt jedoch immer wieder negativ ins Gewicht: Die Basis-Rente kann laut § 10 des Einkommenssteuergesetzes grundsätzlich nicht vererbt werden. Die Condor Versicherungsgruppe in Hamburg löst diesen Nachteil für ihre Kunden jedoch weitestgehend auf und bietet seit dem 1. Januar 2007 erweiterte Hinterbliebenen-Leistungen, ohne die staatliche Förderung zu gefährden. „Damit steigern wir die Attraktivität des Produktes weiter und hoffen, somit noch mehr Menschen für die wichtige private Altersversorgung zu motivieren“, sagt Peter Thomas, Vorstandsvorsitzender der Condor Versicherungsgruppe.
Hinterbliebenen-Leistungen vor und nach Rentenbeginn
Die Basis-Rente der Condor Versicherungsgruppe gewährt grundsätzlich eine lebenslange garantierte Rentenleistung mit großer Flexibilität beim Sparen. Die neue obligatorische Leistung der Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung komplettiert das Angebot: Im Todesfall innerhalb der Sparphase wird das bis dahin angesparte Kapital als Grundlage für eine Rente an die Hinterbliebenen verwendet. Für seinen Rentenbezug kann der Kunde wählen zwischen: einer Rente auf Basis der bis zum zehnten Rentenbezugsjahr noch ausstehenden Renten oder einer Rente auf Basis des verbleibenden Kapitals. Das Kapital zu Rentenbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten ist im zweiten Fall Grundlage für die Renten, die an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt werden.
Keinem Condor-Kunden wird dieses neue Wahlrecht entgehen, da es bei Vertragsabschluss automatisch mit eingeschlossen ist. Zudem ist das Produkt höchst flexibel: Kunden können die Altersversorgung auch im Nachhinein an ihre persönliche Situation anpassen. Die Hinterbliebenen-Leistung vor Rentenbeginn erfolgt automatisch. Für die Wahl der gewünschten Form der Hinterbliebenenabsicherung nach Rentenbeginn hat der Kunde bis zu drei Monate vor seinem Rentenbeginn Zeit.
Condor-Tipp für Paare
Eine gemeinsame Zukunft bis ins hohe Rentenalter ist der Wunsch jeden Ehepaares. Doch auch in einer vertrauensvollen Partnerschaft sollte jeder auf eigenen Beinen stehen – auch bei der Altersversorgung. Aus diesem Grund sollten Paare immer zwei Basis-Renten haben – für jeden Partner eine. Im gemeinsamen Lebensabend können die Eheleute dann entweder zwei Renten genießen und den individuellen Lebensstandard gemeinsam sichern oder jeder Partner kann die eigenen Leistungen allein in Anspruch nehmen, wenn sich der gemeinsame Weg bis dahin getrennt haben sollte. Denn: Die Basis-Rente geht in die Vermögensmasse von Ehepartnern ein und muss im Falle einer Trennung ausbezahlt werden – die Versicherungsleistung wird hingegen erst im Rentenalter erbracht. Dieses kann im Falle einer schwierigen Trennung zusätzliche finanzielle Sorgen bereiten. Zwei Verträge vermeiden das Problem und geben von Anfang an ein gutes Gefühl.
Weitere Informationen: www.condor-versicherungsgruppe.de
Zur Condor Versicherungsgruppe:
Die Condor Versicherungsgruppe Hamburg ist spezialisiert auf Industrie, mittelständisches Gewerbe sowie auf das gehobene Privatkundengeschäft und arbeitet im Vertrieb mit Maklern, Mehrfachagenten und Assekuradeuren zusammen. Die Condor Versicherungsgruppe gehört zur Oetker-Gruppe, unterhält mehr als eine Viertelmillion Kundenverbindungen und beschäftigt rund 500 Mitarbeiter.
Hinweis: Alle Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und wiedergegeben. Eine Gewährleistung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Irrtümer sowie daraus entstehende Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Wir bieten keinerlei individuelle Beratung im Rahmen dieses Internetauftritts sondern lediglich redaktionell aufbereitete Informationen zum Thema Versicherungen.


