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Armut
im Alter muss nicht sein. Der Staat fördert Riestersparen seit 2008
deutlich stärker als bisher. Die Grundzulage pro Person wurde von 114 auf
154 Euro erhöht. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten zusätzlich einen
einmaligen Startbonus von 200 Euro.
Pro Kind gibt es eine Kinderzulage von
185 Euro (Vorjahr: 138). Neugeborene ab 2008 erhalten sogar 300 Euro pro
Jahr. Wer sich die staatlichen Zulagen sichern will, sollte allerdings
darauf achten, dass jährlich mindestens vier Prozent des
Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen in die Riesterrente eingezahlt
werden, empfiehlt die uniVersa Versicherung. Sonst werden die Zulagen von
der zentralen Zulagenstelle anteilig gekürzt. Der Mindesteigenbetrag
beträgt unverändert 60 Euro pro Jahr. Erhöht wurde auch der
Sondersausgabenabzug zur Riesterrente. Jetzt können jährlich bis zu 2.100
Euro pro Person für die Riesterrente gespart und in der Steuererklärung
geltend gemacht werden. Neben staatlichen Zulagen winken dann vor allem
Singles, Doppelverdienern und Gutverdienern zusätzliche Steuervorteile,
die mit dem Einkommensteuerbescheid gutgeschrieben werden. Neu: Ab diesem
Jahr sind vollständig erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
erstmals förderberechtigt und haben damit einen eigenen Anspruch auf
staatliche Zulagen. Wer wissen möchte, ob und wenn ja welche staatlichen
Förderungen ihm zustehen findet unter www.ihre-geschenke-vom-staat.
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