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Wichtig: Der Dauerzulagenantrag befreit jedoch nicht davon, einmal pro Jahr seinen Riestervertrag zu prüfen, ob die Zulagen vollständig gutgeschrieben wurden und ob man im aktuellen Jahr alle Voraussetzungen für die Riesterförderung erfüllt.
So müssen seit 2008 jährlich vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen in den Riestervertrag eingezahlt werden, um die vollen Zulagen zu bekommen. Und das kann sich lohnen: Je Person gibt es 154 Euro Grundzulage, pro Kind 185 Euro Kinderzulage – für Neugeborene ab 2008 sogar 300 Euro – und für unter 25-Jährige einen Startbonus von 200 Euro. Allerdings gilt auch, wer weniger spart, bekommt die Zulagen automatisch gekürzt. Deshalb sollte jeder Riestersparer einmal im Jahr seinen Vertrag vom Fachmann überprüfen lassen. Im Internet bietet die uniVersa unter www.ihre-geschenke-vom-staat.de weitere Informationen zur Riesterrente sowie einen Förderrechner an. Mit nur wenigen Mausklicks kann dort jeder berechnen, wie viel Zulage ihm zusteht, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche zusätzlichen Steuervorteile möglich sind.
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