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Ein Jahr AGG ? Klagen wegen Benachteiligung oder Belästigung
R+V liegen erste Schadenmeldungen vor – Schadenersatz in fünfstelliger Höhe
Wegen Neurodermitis erhielt eine Bewerberin eine Absage, Mitarbeiterinnen fühlten sich von Fensterputzern belästigt, Behinderte bewarben sich vergeblich auf eine Stellenanzeige. So und ähnlich sehen die Schadenanzeigen aus, die bei R+V eingegangen sind – ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Seitdem leben deutsche Unternehmen damit, dass sie von Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern verklagt werden können - weil diese sich diskriminiert fühlen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, sexuellen Identität, ihres Geschlechts oder Alters. Vor Inkrafttreten des Gesetzes warnten Fachleute vor einer Klagewelle.

R+V brachte eine AGG-Police speziell für kleinere und mittelständische Unternehmen auf den Markt. Alois Lattwein, Leiter Haftpflicht bei der R+V, zieht Bilanz: „Innerhalb der ersten drei Monate haben wir im Verkauf der AGG-Police schon die 1000er Marke überschritten. Insgesamt gab es großes Interesse bei den Firmenleitern, das hat sich auch auf zahlreichen Info-Abenden gezeigt.“ Inzwischen sind bei dem Wiesbadener Versicherer die ersten Schadenmeldungen eingegangen. Bis zu 20.000 Euro Schadenersatz werden gefordert: Beispielsweise von einer Bewerberin, die mit dem Hinweis auf ihre Neurodermitis abgelehnt wurde – daher sei mit einem erhöhten Krankheitsrisiko zu rechnen. Oder von einer behinderten Frau, die sich vergeblich bei einer anderen Firma bewarb. Die Absage wurde damit begründet, dass sie keine ausreichenden Kenntnisse in diesem Aufgabenfeld hätte. Eigentlich kein Fall für das AGG – doch hatte der Arbeitgeber in der Stellenanzeige ein intensives Einarbeiten angekündigt. Und die Bewerberin fand über das Internet weitere abgelehnte Jobsuchende, ebenfalls behindert. So vermutet sie den Grund für die Absage in ihrem Handicap. Beide Fälle sind inzwischen vor Gericht. Die Kosten für den Rechtsstreit trägt R+V – ebenso wie die für den Schadenersatz, den das Gericht letztendlich verhängt.

Nicht immer landen die Beschwerden vor dem Kadi. Oft einigen sich die Beteiligten außergerichtlich, wie bei dem drittem Fall, in dem der Kunde einer Reinigungsfirma den Vertrag kündigte. Begründung: Die Mitarbeiterinnen des Kunden fühlten sich von den Fensterputzern sexuell belästigt. Der Kunde als Arbeitgeber muss jedoch seine Mitarbeiterinnen vor solchen Übergriffen schützen – egal, ob sich Lieferanten, Kunden, Kollegen oder eben Angestellte eines externen Dienstleisters daneben benehmen. Trotz Gesprächen mit dem Chef der Reinigungskolonne wiederholten sich die Belästigungen. Eine andere Firma wurde beauftragt, die jedoch 30 Prozent mehr verlangte. Für diese Kosten muss nun der Chef der aufdringlichen Fensterputzer geradestehen, auch diese Kosten sind durch die R+V-AGG-Police gedeckt.


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